Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Aufgrund der Genehmigung des Landkreises Ludwigslust vom 26. April 1995 wurde o. g. Satzung am 25. September 1996 Inkraft gesetzt. Mit Beschluß vom 10. September 1998 wurde die Satzung auf der Grundlage des § 86 LBO MV bezogen auf gestalterische Elemente das 1. Mal geändert. Aufgrund von Forderungen verschiedener Bürger der Gemeinde und den gegebenen Möglichkeiten ist vorgesehen im o. g. B-Plangebiet einen Kinderspielplatz einzurichten. Das macht eine Änderung des B-Planes erforderlich. Die Änderung erfolgt nach § 13 BauGB. Die Einbeziehung der Betroffenen regelt sich nach § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Die Lage der Fläche ist aus der beigefügten Skizze zu erkennen. Die Gestaltung selbst wird nach Vorliegen entsprechender Vorschläge, von Spielplatzgestaltern, der Gemeindevertretung vorgelegt.

 

Beschlußvorschlag:

1. Die Aufstellung, der Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des B-Plans Nr.5 "Klein  Rogahner Schulacker" wird beschlossen.

2. Die Einbezeihung der Betroffenen erfolgt durch Auslegung entsprechend § 13 Abs. 2 in

    Verbindung § 3 Abs. 2 BauGB.

3. Durch das Bauamt sind Preis und Gestaltungsvorschläge einzuholen und der  Gemeindevertretung vorzulegen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           10        

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           8

Davon stimmberechtigt:                                      8

Ja-Stimmen:                                                      8         

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

UngültigeStimmen:                                             0