Sitzung: 06.06.2000 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2000/ROG/007
Beschluß:
Sach-
und Rechtslage:
Aufgrund
der Genehmigung des Landkreises Ludwigslust vom 26. April 1995 wurde o. g.
Satzung am 25. September 1996 Inkraft gesetzt. Mit Beschluß vom 10. September
1998 wurde die Satzung auf der Grundlage des § 86 LBO MV bezogen auf
gestalterische Elemente das 1. Mal geändert. Aufgrund von Forderungen
verschiedener Bürger der Gemeinde und den gegebenen Möglichkeiten ist
vorgesehen im o. g. B-Plangebiet einen Kinderspielplatz einzurichten.
Das macht eine Änderung des B-Planes erforderlich. Die Änderung erfolgt nach §
13 BauGB. Die Einbeziehung der Betroffenen regelt sich nach § 13 Abs. 2 in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Die Lage der Fläche ist aus der beigefügten
Skizze zu erkennen. Die Gestaltung selbst wird nach Vorliegen entsprechender
Vorschläge, von Spielplatzgestaltern, der Gemeindevertretung vorgelegt.
Beschlußvorschlag:
1. Die
Aufstellung, der Entwurf und die Auslegung der 2. Änderung des B-Plans Nr.5
"Klein Rogahner Schulacker"
wird beschlossen.
2. Die
Einbezeihung der Betroffenen erfolgt durch Auslegung entsprechend § 13 Abs. 2
in
Verbindung § 3 Abs. 2 BauGB.
3. Durch
das Bauamt sind Preis und Gestaltungsvorschläge einzuholen und der Gemeindevertretung vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund
des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder
der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 10
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
UngültigeStimmen: 0