Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

 

Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides vom Landesförderinstitut M/V und der bevorstehenden Ausschreibung des Bauvorhabens “Zufahrt Gewerbegebiet Steinweg”, ist eine Weiterbeauftragung des Ingenieurbüro ibsLUW Schwerin notwendig. Der bestehende Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1-6, um die LP 7-9 muß der Vertrag erweitert werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die Erweiterung des Ingenieurvertrages um die LP 7-9 mit dem Ingenieurbüro ibsLUW Schwerin für das Vorhaben:Anbindung des Gewerbegebietes an die Bundesstraße

B321 über den Steinweg.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0