Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung hat am 26.05.2020 den Beschluss gefasst, fortführend an dem Projekt Tourismuskonzeptes S³ - „Wittenburg Village“ teilzunehmen und sich in den Jahren 2020, 2021 und 2022 mit jeweils 5.000€ an der Erstellung des Tourismuskonzeptes S³ - „Wittenburg Village“ zu beteiligen. Die finanziellen Mittel wurden und werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Nunmehr liegt die Kooperationsvereinbarung vor. Diese liegt der Beschlussvorlage anbei.

 

Es ist vorgesehen, dass der Amtsvorsteher für die Gemeinde Dümmer unterzeichnet, da die Fördermittel durch die Amtsverwaltung entsprechend beantragt wurden. Diese ist daraus entstanden, dass sich zu Beginn des Projektes das Amt Stralendorf an der Erstellung des Tourismuskonzeptes S³ beteiligt hat. Da sich im weiteren Verlauf nur die Gemeinde Dümmer an dem Projekt beteiligen möchte, wurde die Kooperationsvereinbarung so ausgefertigt, dass das Amt Stralendorf für die Gemeinde Dümmer unterzeichnet.

 

Aus der Kooperationsvereinbarung geht weiterhin hervor, dass der Eigenanteil pro beteiligte Kommune auf 4.285,72€ sinkt. Aus Sicht des Amtes ist es jedoch zu empfehlen, weiterhin jährlich 5.000€ zu planen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Jährliche Beteiligung in Höhe von 5.000€. Die Mittel sind für das Haushaltsjahr 2020 bereits eingestellt und werden für die Jahre 2021 und 2022 im Haushalt eingeplant.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Richter als Amtsvorsteher für die Gemeinde Dümmer die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11          

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         6

Nein-Stimmen:                                                                    2

Stimmenenthaltungen:                                                     1

Ungültige Stimmen:                                                           /