Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Städte Lübtheen, Wittenburg, Lübz und Parchim haben den Wunsch geäußert, ihren IT-Betrieb zukünftig auch durch die KSM wahrnehmen zu lassen. Beschlüsse hierzu befinden sich derzeit im Verfahren.

 

Zur Umsetzung ist eine Aufnahme der vorgenannten Städte und Ämter als weitere Träger des Kommunalunternehmens vorgesehen.

 

Alle neuen Träger wollen sich mit jeweils 500,- € am Stammkapital beteiligen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl den öffentlich-rechtlichen Vertrag als auch die Unternehmenssatzung anzupassen.  Dies bedarf der Zustimmung der jetzigen Träger, die in diesem Zusammenhang weitere Aufgaben auf das Kommunalunternehmen übertragen wollen.

 

Die Veränderungen gegenüber den bisherigen Fassungen sind mittels Änderungsmodus in den Anlagen I und II dargestellt.

 

Wesentliche Änderungen sind:

-              Aufgabenübertragung durch die neuen Träger

-              Übertragung weiterer Aufgaben

·                     durch die Stadt Boizenburg/Elbe

Aufgaben der Schul-IT

·                     durch das Amt Stralendorf

Aufgaben der zentralen Vergabestelle

 

Weiterhin geändert haben sich im öffentlich-rechtlichen Vertrag die Verweise auf die Anlagen bezüglich der übertragenen Verträge. Dies wird einzelfallbezogen zwischen der KSM und dem Träger geregelt; daher kann der Bezug auf Anlagen entfallen.

 

In der Satzung wurde die Möglichkeit eingerichtet, auch Entscheidungen im schriftlichen Verfahren durchführen zu können. Weiterhin wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrates von einer Anwesenheit auf eine Teilnahme umgestellt, damit wäre auch die Möglichkeit einer Videokonferenz eröffnet sowie von schriftlichen Stimmabgaben.

 

Beschlussvorschlag:

1.   Der Aufnahme der Städte Lübtheen, Wittenburg, Lübz und Parchim als weitere Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens KSM Kommunalservice Mecklenburg“ wird zugestimmt.

2.   Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

3.   Der Satzung für das Gemeinsame Kommunalunternehmen gemäß Anlage 2 wird zugestimmt.

 

Der Amtsvorsteher wird zudem ermächtigt, redaktionellen Änderungen an den Anlagen 1 und 2 zuzustimmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 14

Davon stimmberechtigt:                                                                   14

Ja-Stimmen:                                                                                        14

Nein-Stimmen:                                                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0