Sitzung: 14.12.2020 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/AMT/331
Sach- und Rechtslage:
Die Städte Lübtheen, Wittenburg,
Lübz und Parchim haben den Wunsch geäußert, ihren IT-Betrieb zukünftig auch
durch die KSM wahrnehmen zu lassen. Beschlüsse hierzu befinden sich derzeit im
Verfahren.
Zur Umsetzung ist eine Aufnahme der
vorgenannten Städte und Ämter als weitere Träger des Kommunalunternehmens
vorgesehen.
Alle neuen Träger wollen sich mit
jeweils 500,- € am Stammkapital beteiligen. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, sowohl den öffentlich-rechtlichen Vertrag als auch die
Unternehmenssatzung anzupassen. Dies bedarf der Zustimmung
der jetzigen Träger, die in diesem Zusammenhang weitere Aufgaben auf das
Kommunalunternehmen übertragen wollen.
Die Veränderungen gegenüber den
bisherigen Fassungen sind mittels Änderungsmodus in den Anlagen I und II
dargestellt.
Wesentliche Änderungen sind:
-
Aufgabenübertragung durch die neuen Träger
-
Übertragung weiterer Aufgaben
·
durch die Stadt Boizenburg/Elbe
Aufgaben der Schul-IT
·
durch das Amt Stralendorf
Aufgaben der zentralen Vergabestelle
Weiterhin geändert haben sich im
öffentlich-rechtlichen Vertrag die Verweise auf die Anlagen bezüglich der
übertragenen Verträge. Dies wird einzelfallbezogen zwischen der KSM und dem
Träger geregelt; daher kann der Bezug auf Anlagen entfallen.
In der Satzung wurde die
Möglichkeit eingerichtet, auch Entscheidungen im schriftlichen Verfahren
durchführen zu können. Weiterhin wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrates
von einer Anwesenheit auf eine Teilnahme umgestellt, damit wäre auch die
Möglichkeit einer Videokonferenz eröffnet sowie von schriftlichen Stimmabgaben.
Beschlussvorschlag:
1. Der Aufnahme der Städte Lübtheen, Wittenburg, Lübz und Parchim als weitere
Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens „KSM
Kommunalservice
Mecklenburg“ wird
zugestimmt.
2. Dem öffentlich-rechtlichen
Vertrag gemäß Anlage 1 wird
zugestimmt.
3. Der Satzung für das Gemeinsame Kommunalunternehmen
gemäß Anlage 2 wird
zugestimmt.
Der Amtsvorsteher
wird zudem ermächtigt, redaktionellen Änderungen an den Anlagen 1 und 2
zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0