Sitzung: 01.12.2020 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/HOL/586
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen kann im Haushaltsjahr 2021 bis
zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2024 im Finanzhaushalt keinen
Haushaltsausgleich erzielen. Somit besteht gem. § 43 Abs. 7 KV M-V die Pflicht
ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen des
unausgeglichenen Haushaltes beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch
die der Haushaltsausgleich auf Dauer sichergestellt werden kann. Der
Konsolidierungszeitraum ist anzugeben und in diesem ist das
Haushaltssicherungskonzept jährlich fortzuschreiben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen beschließt das
Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsjahres 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
gem. Haushaltssicherungskonzept
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -