Beschluss: ungeändert beschlossen

Sach- und Rechtslage:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umweltschutz hatte auf der Sitzung vom 16.09.2020 den erneuten Antrag zu Herstellung der Grundstückszufahrten vorliegen.

Es wurden die Verbreiterung der Zufahrt Ringstraße 13 um 1,30 m und eine Zufahrt für die Ringstraße 13a in einer Breite von 5,00 m beantragt.

Von den Antragstellern wurde zudem angeboten, einen kranken Baum zu ersetzen und auch die Pflege zu übernehmen.

 

Der Ausschuss hat empfohlen, die Verbreiterung der Zufahrt Ringstr. 13 nicht zu genehmigen, der Zufahrt Ringstr. 13a aber eine Genehmigung zu erteilen.

 

Entsprechend EAR (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs) muss die Straßenfrontlänge bei Längsaufstellung mind. 5,25 m betragen.

Die verbleibende Länge der öffentlichen Stellplätze wäre auch bei einer Verbreiterung der Zufahrt Ringstraße 13 um 1,30 m noch gewährleistet.

Unter diesem Aspekt sollte die Empfehlung des Ausschusses überdacht werden.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Grundstückszufahrt Ringstraße 13a wird genehmigt.
  2. Die Verbreiterung der Grundstückszufahrt Ringstraße 13 wird:

Variante 1         nicht genehmigt

Variante 2         genehmigt, incl. Ersatzpflanzung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Straßen- und Wegegesetz haben die Antragsteller sämtliche Kosten zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Davon stimmberechtigt:                                            Beschluß 1            Beschluß 2 – V1        Beschluß 2 – V2

Ja-Stimmen:                                                              14.............................               13.....

Nein-Stimmen:                                                           0...............................               0.......

Stimmenenthaltungen:                                                0...............................               1.......

Ungültige Stimmen:                                                   0...............................               0.......