Sach- und Rechtslage:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und
Umweltschutz hatte auf der Sitzung vom 16.09.2020 den erneuten Antrag zu
Herstellung der Grundstückszufahrten vorliegen.
Es wurden die Verbreiterung der Zufahrt Ringstraße 13 um
1,30 m und eine Zufahrt für die Ringstraße 13a in einer Breite von 5,00 m
beantragt.
Von den Antragstellern wurde zudem angeboten, einen
kranken Baum zu ersetzen und auch die Pflege zu übernehmen.
Der Ausschuss hat empfohlen, die Verbreiterung der
Zufahrt Ringstr. 13 nicht zu genehmigen, der Zufahrt Ringstr. 13a aber eine
Genehmigung zu erteilen.
Entsprechend EAR (Empfehlungen für Anlagen des ruhenden
Verkehrs) muss die Straßenfrontlänge bei Längsaufstellung mind. 5,25 m
betragen.
Die verbleibende Länge der öffentlichen Stellplätze wäre
auch bei einer Verbreiterung der Zufahrt Ringstraße 13 um 1,30 m noch
gewährleistet.
Unter diesem Aspekt sollte die Empfehlung des
Ausschusses überdacht werden.
Beschlussvorschlag:
- Die Grundstückszufahrt Ringstraße 13a wird
genehmigt.
- Die Verbreiterung der Grundstückszufahrt
Ringstraße 13 wird:
Variante 1 nicht genehmigt
Variante 2 genehmigt, incl. Ersatzpflanzung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach Straßen- und
Wegegesetz haben die Antragsteller sämtliche Kosten zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon
stimmberechtigt: Beschluß 1 Beschluß
2 – V1 Beschluß 2 – V2
Ja-Stimmen: 14............................. 13.....
Nein-Stimmen: 0............................... 0.......
Stimmenenthaltungen: 0............................... 1.......
Ungültige Stimmen: 0............................... 0.......