Sitzung: 10.12.2020 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/SCH/234
Sach- und Rechtslage:
Im Altkreis Ludwigslust existiert bereits seit 1996 ein
Verbundsystem zum Tauschen, Prüfen, Warten und zur Ersatzbeschaffung im Bereich
Atemschutz und für Schläuche. Hierzu gibt es keine schriftlichen
Vereinbarungen. Um ein einheitliches System im ganzen Landkreis zu etablieren
und wirtschaftlich betreiben zu können, ist es notwendig eine gemeinsame
rechtliche Grundlage zu schaffen. Mit dem Abschluss von Verträgen ordnet der
Landkreis die genaue Anzahl der vorhandenen Ausstattung und kann erforderliche
Maßnahmen, wie Ersatzbeschaffungen, notwendige Reparaturen und Wartungen
gezielt planen und umsetzen.
Die Gemeinde ist nicht in der Lage die erforderlichen
Dienstleistungen aus dem Verbundsystem in Eigenleistung zu erfüllen. Hierzu
müsste erforderliches Personal, Gebäude und technisches Material vorgehalten
werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss der Vereinbarung. Eine
aktuelle Kostenkalkulation, eine Präsentation und ein Protokoll über die
Klärung von aufgetretenen Fragen sowie die Vereinbarung liegen der
Beschlussfassung bei.
Die sich ergebenen Kosten müssen ab 2021 im Haushalt
berücksichtigt werden.
Tritt die Gemeinde dem Verbundsystem nicht bei, können
die Leistungen nur eingeschränkt genutzt werden, z.B. kann der 1 zu 1
Tauschraum (sofortige Mitnahme von Wechselschläuchen und Geräten) nicht genutzt
werden. Weiterhin ist geplant, die Gebührensatzung nach Verbund- und
Nichtverbundpartner zu staffeln.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Jahre, da sich
eine kürzere Laufzeit im Zuge einer Kosten- und Nutzungsrechnung nicht
darstellen lässt.
Das Verbundsystem arbeitet kostendeckend, d.h. mögliche Überschüsse
werden direkt im Folgejahr verrechnet.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur Bildung eines Atemschutz- und Schlauchverbundes im Landkreis
Ludwigslust-Parchim.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden im Produktkonto 126.5237 für
das Haushaltsjahr 2021 geplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0