Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Im Altkreis Ludwigslust existiert bereits seit 1996 ein Verbundsystem zum Tauschen, Prüfen, Warten und zur Ersatzbeschaffung im Bereich Atemschutz und für Schläuche. Hierzu gibt es keine schriftlichen Vereinbarungen. Um ein einheitliches System im ganzen Landkreis zu etablieren und wirtschaftlich betreiben zu können, ist es notwendig eine gemeinsame rechtliche Grundlage zu schaffen. Mit dem Abschluss von Verträgen ordnet der Landkreis die genaue Anzahl der vorhandenen Ausstattung und kann erforderliche Maßnahmen, wie Ersatzbeschaffungen, notwendige Reparaturen und Wartungen gezielt planen und umsetzen.

Die Gemeinde ist nicht in der Lage die erforderlichen Dienstleistungen aus dem Verbundsystem in Eigenleistung zu erfüllen. Hierzu müsste erforderliches Personal, Gebäude und technisches Material vorgehalten werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss der Vereinbarung. Eine aktuelle Kostenkalkulation, eine Präsentation und ein Protokoll über die Klärung von aufgetretenen Fragen sowie die Vereinbarung liegen der Beschlussfassung bei.

Die sich ergebenen Kosten müssen ab 2021 im Haushalt berücksichtigt werden.

Tritt die Gemeinde dem Verbundsystem nicht bei, können die Leistungen nur eingeschränkt genutzt werden, z.B. kann der 1 zu 1 Tauschraum (sofortige Mitnahme von Wechselschläuchen und Geräten) nicht genutzt werden. Weiterhin ist geplant, die Gebührensatzung nach Verbund- und Nichtverbundpartner zu staffeln.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Jahre, da sich eine kürzere Laufzeit im Zuge einer Kosten- und Nutzungsrechnung nicht darstellen lässt.

Das Verbundsystem arbeitet kostendeckend, d.h. mögliche Überschüsse werden direkt im Folgejahr verrechnet.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines Atemschutz- und Schlauchverbundes im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden im Produktkonto 126.5237 für das Haushaltsjahr 2021 geplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 7

Davon stimmberechtigt:                                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                                        7

Nein-Stimmen:                                                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0