Sitzung: 14.12.2020 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2020/AMT/335
Sach- und Rechtslage:
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Amtsvorstehers entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am
18.11.2020 beschlossen, die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr
2019 zu empfehlen.
Der Amtsvorsteher unterliegt dem Mitwirkungsverbot nach
§ 24 KV M-V.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf entlastet den Amtsvorsteher für
das Haushaltsjahr 2019 aufgrund des festgestellten Jahresabschlusses 2019.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren folgende
Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
-
Amtsvorsteher Helmut
Richter
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 14
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 14
Davon stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: 0