Sitzung: 23.11.2020 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/WIT/605
Sach- und Rechtslage:
Die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes in
Zuständigkeit des Schulträgers ist die wichtigste Voraussetzung, um den Status
er Förderwürdigkeit zu erlangen. Originäre Aufgabe der Schulen ist die
Erarbeitung von Medienbildungskonzepten, die immanenter Bestandteil des
Medienentwicklungsplanes sind. In diesen Konzepten definiert die Schule die
pädagogischen Ziele und Aufgabenstellungen, deren technische Umsetzung in den
Medienentwicklungsplan einfließt. Im Rahmen der Digitalisierung beschreitet
auch das Amt Stralendorf neue Wege, indem über den beauftragten
IT-Dienstleister KSM in Zusammenarbeit mit der ifib – consult GmbH aus Bremen
ein relativ vereinheitlichtes Planungswerk für eine Reihe eher kleinerer bis
mittlerer Schulträger erstellt wurde. Fokussiert wurden in der Herangehensweise
durch KSM der IST-Zustand an den Schulen und der Bedarf aus schulischer Sicht –
zusammengefasst und fachlich bewertet entstand so ein Orientierungsrahmen für
die beteiligten Schulträger; ergänzt mit Beispielrechnungen, die jedoch konkret
vor Ort mit jeder beteiligten Schule ausgestaltet werden müssen. Das heißt, mit
dem Beschluss dieses Medienentwicklungsplanes wird ein Rahmen für die weitere
Entwicklung gesteckt. Die zugehörigen detaillierten Finanzplanungen für die
Umsetzung werden nach Maßgabe des Haushaltes mit den Haushaltsbeschlüssen
festgesetzt.
Eine bedarfsgerechte Breitbandanbindung der Schulen ist
hierbei von elementarer Bedeutung. Wesentlich für das Verständnis ist, dass
sich alle beteiligten Akteure in einem sich ständig weiterentwickelnden Prozess
bewegen. Auch Medienbildungskonzepte bedürfen einer kontinuierlichen
Interaktion durch eine (nicht homogene) Lehrerschaft.
Vorab seien hier einige Eckdaten und Zwischenergebnisse benannt:
Die Richtlinie von Bund und Land M-V zur Förderung der
Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt) unterstützt die Schulträger
insbesondere bei der Finanzierung von:
-
Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung
einschließlich notwendiger Hardwarekomponenten zur Steuerung der Netzwerkinfrastruktur
und Servertechnik sowie damit verbundene bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen der
Schulgebäude
-
Installation von schulischem WLAN
-
Anzeige- und Interaktionsgeräten (sog.
Whiteboards), digitalen Arbeitsgeräten
-
Nachrangig schulgebundenen mobilen Endgeräten für
Schüler (Laptops, Notebooks, Tablets; jedoch keine Smartphones)
Die maximale Höhe der Förderung von Bund und Land setzt
sich –aus heutiger Sicht – zusammen aus:
a)
Sockelbeiträgen je Schulart (Grundschulen – 40 T€,
weiterführende Schulen – 50 T€)
b)
Additivem Zuschuss nach Schülerzahl im Schuljahr
2017/18 x Schülersatz
c)
Hinzurechnung von 10 % des rechnerischen
Ergebnisses aus a) und b) als Kofinanzierung des Landes -> kein Eigenanteil
der Schulträger erforderlich (allerdings muss der Schulträger alle Kosten, die
diese Förderhöhen übersteigen, selbst finanzieren)
Vorgesehene Förderjahre und maximal mögliche
Zuwendungshöhen:
- Schule Stralendorf 2021 309.000,00 €
- Grundschule Pampow 2021 100.474,00
€
- Grundschule Wittenförden 2021
86.636,00 €
Gegenwärtiger Erkenntnisstand an der Grundschule
Wittenförden:
Gegenwärtig befinden wir uns als Schulträger im Prozess
der Kostenermittlung sowohl für bauliche Erfordernisse als auch hinsichtlich
der künftigen IT-Ausstattung sowie der Folgekosten für Administration, und die
Schulen in der Ausarbeitung der Medienbildungskonzepte. Dieser Prozess wird
durch fachkundige Beratung seitens KSM begleitet.
Die Mittel des Digitalpaktes sollen vorrangig für die
Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Breitbandnutzung an der
Grundschule Wittenförden genutzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Medienentwicklungsplan für die
Grundschule Wittenförden, nach Maßgabe der Grundschule Wittenförden
entwickelten Medienkonzepts.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gemeinde wird als Schulträger der
Grundschule Wittenförden die Mittel für die Umsetzung des Digitalpaktes im
Haushalt 2021 vorsehen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0