Sitzung: 23.11.2020 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/WIT/604
Sach-
und Rechtslage:
Der Kita Altbau mit seinem Anbau aus dem Jahr 1995 ist
in Teilbereichen durch Kontamination mit Keimen nicht nutzbar. Eine
entsprechende Entscheidung durch den FD 53 Gesundheit liegt dem Bürgermeister
mit Schreiben vom 12./14.10.2020 vor.
Die Feststellung der Verkeimung war die Folge von
Voruntersuchungen zum Zustand
des Gebäudes, die ein Teil der notwendigen
Voraussetzungen für die Planung einer Sanierung im Bestand sind.
Seitens der Planerin wurden Variantenuntersuchungen
durchgeführt, welche einerseits eine Sanierung mit Erweiterung des Gebäudes,
andererseits den Abriss und Neubau am gleichen Standort mit notwendiger
Erweiterung der Kita betrachten. (Anlage 1 und 2)
Seitens der zuständigen Fachdienste (Jugend, Soziales,
Gesundheit) wird der Gemeinde Unterstützung bei der Einwerbung von
Fördermitteln aus Landesmitteln zugesagt.
Da die Förderperiode 2021 im Landkreis abgeschlossen ist
und keine Mittel im LK vorhanden sind, wird der direkte Weg zum
Landwirtschaftsministerium unter Hilfestellung des Landkreises zugesagt. Der
Höchstsatz für erreichbare Mittel beträgt 750.000,00 €.
Da ein schnelles Handeln im Hinblick auf die
Vorbereitung und Durchsetzung der Maßnahme gegeben ist, wird eine Direktvergabe
an die mit dem Vorhaben bis LPH 4 Bauantragsplanung beschäftigte Planerin
empfohlen. Die Leistungsphasen 5-8 beinhalten die Ausführungsplanung der
Bauantragsplanung sowie die Ausschreibung und Vergabe sowie die Bauüberwachung.
Ein Einfluss auf den Entwurf und die Konstruktion ist nicht mehr möglich.
Die Dauer der Interimsmaßnahmen zur Unterbringung der
Kinder im Vorweg der Maßnahme (Gemeindehaus) und während der Baumaßnahme sind
in diesem Zusammenhang auch zu bedenken.
Der Eigenanteil der Gemeinde übersteigt die
förderfähigen Kosten in beiden Varianten mehrfach.
Der am Standort befindliche Altbau ist mit dem 2005
errichteten Anbau gleich über Flächenfaktoren ohne Berücksichtigung des Alters
in die Doppik Gebäudebewertung eingegangen und hat einen derzeitigen Buchwert
von 406.125,13 € mit einer Abschreibungsdauer von 52 Jahren. Eine
außerplanmäßige Abschreibung des Altbau zur Bilanzkorrektur ist zu empfehlen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach § 9
GemHVO-Doppik
Die Sanierungskosten unter Einbeziehung einer
notwendigen Erweiterung belaufen sich auf
91,5 % der Kosten eines Neubau. Neben dem Vorteil der optimaleren
Gestaltungsmöglichkeit der Flächen in einem Neubau haben alle Bauteile einen
Neuwert. Die Einschränkung in der Sanierung durch beispielsweise zu erhaltende
Tragkonstruktionen, wie vorhandene Brettbinder führt zu Einschränkungen bei der
Wahl der Dacheindeckung und der möglichen Raumhöhe.
Zu erhaltende Materialien der Außenwand bedingen durch
Vorschriften der Energieeinsparverordnung Verbesserungen des Wärmeschutzes und
müssen ertüchtigt werden, das grenzt die Möglichkeit der besseren Gestaltung
der Gebäudehülle ein.
Die Möglichkeit einer Kinderbetreuung ist ein
Standortkriterium der Gemeinde.
Der bestehende Index Mietvertrag mit der Diakonie als
Träger sichert eine Betreuung und die notwendige Investition.
Die gewünschte Kitaerweiterung mit einer Verbesserung
der Qualität ist die Basis für eine erneute Mietpreisverhandlung.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung beschließt eine außerplanmäßige Abschreibung des
Altbau.
- Die
Gemeindevertretung beschließt den Abriss und Neubau am Standort.
- Die
Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Planungsleistung an die
Planerin Frau Forejt.
Finanzielle Auswirkungen:
-
werden nachgereicht.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis BV1 BV2 BV3
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13 13 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13 13 13
Davon stimmberechtigt: 13 13 13
Ja-Stimmen: 13 12 12
Nein-Stimmen: 0 1 1
Stimmenenthaltungen: 0 0 0
Ungültige Stimmen: 0 0 0