Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden wurde durch die Mitgliederversammlung am 25.09.2020 die Funktion des Stellvertretenden Gemeindewehrführers neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG  i.V.m. § 129 Landesbeamtengesetz M-V, ist dieser zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Da bei der gewählten Kameradin die für die betreffende Funktion vorgeschriebene Ausbildung noch nicht vollständig vorliegt, ist der fehlende Ausbildungsgang innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Sie verpflichtet sich schriftlich zur unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl der

 

Kameradin Mandy Hopp                   zur stellvertretenden Gemeindewehrführerin.

 

Der bisherige stellvertretende Wehrführer, Frank Noffke, ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Der Bürgermeister beruft die Kameradin Mandy Hopp als stellvertretende Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden mit Wirkung vom 23.11.2020 für die Dauer der Wahlperiode zur Ehrenbeamtin.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel wurden im Haushalt eingeplant

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 13

Davon stimmberechtigt:                                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                                        13

Nein-Stimmen:                                                                                     0

Stimmenenthaltungen:                                                                       0

Ungültige Stimmen:                                                                             0