Sitzung: 23.11.2020 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/WIT/602
Sach- und Rechtslage:
Gemäß
der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden wurde durch die
Mitgliederversammlung am 25.09.2020 die Funktion des Stellvertretenden
Gemeindewehrführers neu gewählt. Gemäß § 12
Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG) bedarf die Wahl der Zustimmung der
Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG
i.V.m. § 129 Landesbeamtengesetz M-V, ist dieser zum Ehrenbeamten zu
ernennen.
Da
bei der gewählten Kameradin die für die betreffende Funktion vorgeschriebene
Ausbildung noch nicht vollständig vorliegt, ist der fehlende Ausbildungsgang
innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. Sie verpflichtet sich schriftlich zur
unverzüglichen Ableistung der noch nicht abgeschlossenen Ausbildungsgänge.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl der
Kameradin Mandy Hopp zur stellvertretenden
Gemeindewehrführerin.
Der bisherige stellvertretende Wehrführer, Frank Noffke, ist aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Der Bürgermeister beruft die Kameradin Mandy Hopp als stellvertretende
Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden mit Wirkung vom
23.11.2020 für die Dauer der Wahlperiode zur Ehrenbeamtin.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel wurden im Haushalt
eingeplant
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0