Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Der Kita Altbau mit seinem Anbau aus dem Jahr 1995 ist in Teilbereichen durch Kontamination mit Keimen nicht nutzbar. Eine entsprechende Entscheidung liegt dem Bürgermeister durch den FD 53 Gesundheit mit Schreiben vom 12./14.10.2020 vor.

Die Feststellung der Verkeimung war die Folge von Voruntersuchungen zum Zustand

des Gebäudes, die als Voraussetzung für die Planung einer Sanierung im Bestand notwendig sind. Als einzige Möglichkeit zur kurzfristigen Unterbringung von 2 Gruppen (30 Kinder) wurde mit den zuständigen Fachdiensten und dem Träger, die Unterbringung im Gemeindehaus Wittenförden abgestimmt. Die notwendigen Umbaumaßnahmen zur Betreuung wurden mit der Unfallkasse und dem FD Jugend und mit der Planerin Frau Forejt als Voraussetzung zur Nutzung abgestimmt. Der Zeitraum der Umsetzung der Umbauarbeiten ist durch Fristsetzung der Sperrung im Altbau mit 3 Wochen sehr eng bemessen. Die Maßnahme wird als Havarie Maßnahme durchgeführt und erforderte Eilentscheidungen des Bürgermeisters. Eine Kostenschätzung erfolgte seitens der Planerin Frau Forejt und wird zur Kostenkontrolle ergänzt und fortgeschrieben. Parallel wird für die interimsweise Nutzung des Gemeindehauses ein Umnutzungsantrag beim FD Bauordung des Landkreises LUP gestellt. Die Dauer der Nutzung wird für min. 2 Jahre eingeschätzt. Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe von ca. 35.000,00 EUR werden gem. §50 KV M-V werden als gegeben angenommen. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zustimmung zu den im Zusammenhang stehenden Eilentscheidungen des Bürgermeisters zur Herrichtung des Gemeindehauses einschl. Umzug und beschließt gem. Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Umbaukosten in Höhe von ca. 35.000,00 EUR werden über eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2020 für das Produktkonto 09.365.5231 aus den Eigenmitteln der Gemeinde beschlossen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 13

Davon stimmberechtigt:                                                                   13

Ja-Stimmen:                                                                                        13

Nein-Stimmen:                                                                                     0

Stimmenenthaltungen:                                                                       0

Ungültige Stimmen:                                                                             0