Sitzung: 23.11.2020 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/WIT/603
Sach- und Rechtslage:
Der Kita Altbau mit seinem Anbau aus dem Jahr 1995 ist
in Teilbereichen durch Kontamination mit Keimen nicht nutzbar. Eine
entsprechende Entscheidung liegt dem Bürgermeister durch den FD 53 Gesundheit
mit Schreiben vom 12./14.10.2020 vor.
Die Feststellung der Verkeimung war die Folge von
Voruntersuchungen zum Zustand
des Gebäudes, die als Voraussetzung für die Planung
einer Sanierung im Bestand notwendig sind. Als einzige Möglichkeit zur
kurzfristigen Unterbringung von 2 Gruppen (30 Kinder) wurde mit den zuständigen
Fachdiensten und dem Träger, die Unterbringung im Gemeindehaus Wittenförden
abgestimmt. Die notwendigen Umbaumaßnahmen zur Betreuung wurden mit der
Unfallkasse und dem FD Jugend und mit der Planerin Frau Forejt als Voraussetzung
zur Nutzung abgestimmt. Der Zeitraum der Umsetzung der Umbauarbeiten ist durch
Fristsetzung der Sperrung im Altbau mit 3 Wochen sehr eng bemessen. Die
Maßnahme wird als Havarie Maßnahme durchgeführt und erforderte
Eilentscheidungen des Bürgermeisters. Eine Kostenschätzung erfolgte seitens der
Planerin Frau Forejt und wird zur Kostenkontrolle ergänzt und fortgeschrieben.
Parallel wird für die interimsweise Nutzung des Gemeindehauses ein
Umnutzungsantrag beim FD Bauordung des Landkreises LUP gestellt. Die Dauer der
Nutzung wird für min. 2 Jahre eingeschätzt. Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige
Ausgabe von ca. 35.000,00 EUR werden gem. §50 KV M-V werden als gegeben
angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Zustimmung
zu den im Zusammenhang stehenden Eilentscheidungen des Bürgermeisters zur
Herrichtung des Gemeindehauses einschl. Umzug und beschließt gem. Sach- und
Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umbaukosten in Höhe von ca. 35.000,00 EUR
werden über eine überplanmäßige Ausgabe im Haushalt 2020 für das Produktkonto
09.365.5231 aus den Eigenmitteln der Gemeinde beschlossen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0