Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja 1 Nein

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden verfügt über Wohngebiete mit dichter Bebauung (B – Plan 3 und 4 “Großer Hansberg” und “Woltersmoor”). Die Möglichkeiten der Naherholung sind beschränkt, da die Wohngebiete an ein Gewerbegebiet grenzen. Die Schaffung von Gebieten zum Spazierengehen macht sich auch erforderlich, da diese Wohngebiete zunehmend von älteren Menschen bewohnt werden. Das Flurstück 72/4 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden mit ca. 15 ha unmittelbar neben dem Wohngebiet “Woltersmoor” bietet sich dazu an. Es erweist sich als besonders geeignet, da es über eine Anzahl Biotope verfügt. Die Aufwertung dieses Flurstückes zum Landschaftspark soll gleichzeitig als vorgehaltene Ausgleichsfläche dienen, für künftige Versiegelungsmaßnahmen.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B – Planes Nr. 10 “Landschaftspark” auf dem Grundstück 72/4 der Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden aus dem in der Sach- und Rechtslage dargestellten Grund.

 

2.  Der Aufstellungsbeschluß ist bekannt zu machen, das Landratsamt Ludwigslust ist zu informieren.

 

3.  Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   10

Davon stimmberechtigt:                                                              10

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           1

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0