Sitzung: 14.04.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja 1 Nein
Vorlage: 2003/WIT/122
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden
verfügt über Wohngebiete mit dichter Bebauung (B – Plan 3 und 4 “Großer
Hansberg” und “Woltersmoor”). Die Möglichkeiten der Naherholung sind
beschränkt, da die Wohngebiete an ein Gewerbegebiet grenzen. Die Schaffung von
Gebieten zum Spazierengehen macht sich auch erforderlich, da diese Wohngebiete
zunehmend von älteren Menschen bewohnt werden. Das Flurstück 72/4 der Flur 2 in
der Gemarkung Wittenförden mit ca. 15 ha unmittelbar neben dem Wohngebiet
“Woltersmoor” bietet sich dazu an. Es erweist sich als besonders geeignet, da
es über eine Anzahl Biotope verfügt. Die Aufwertung dieses Flurstückes zum
Landschaftspark soll gleichzeitig als vorgehaltene Ausgleichsfläche dienen, für
künftige Versiegelungsmaßnahmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die
Aufstellung des B – Planes Nr. 10 “Landschaftspark” auf dem Grundstück 72/4 der
Flur 2 in der Gemarkung Wittenförden aus dem in der Sach- und Rechtslage
dargestellten Grund.
2. Der Aufstellungsbeschluß ist bekannt zu
machen, das Landratsamt Ludwigslust ist zu informieren.
3. Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren zu ändern.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0