Sitzung: 19.11.2020 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/STR/603
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf
führte das Beteiligungsverfahren mit den erneuten Entwürfen der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 durch.
Bereits mit dem Entwurf des
Bebauungsplanes hatte die Gemeinde Stralendorf das Beteiligungsverfahren
durchgeführt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wurden die Stellungnahmen
der Behörden und TÖB, der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden ausgewertet.
Dies führte zu einer Überarbeitung der Planunterlagen und zu einer Beteiligung
mit dem erneuten Entwurf.
Die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens mit dem Entwurf vorgetragenen Anregungen und
Stellungnahmen von Behörden und TÖB sowie Nachbargemeinden wurden abschließend
ausgewertet und sind mit dem Ergebnis in die erneuten Entwürfe eingeflossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der Beteiligung mit den erneuten Entwürfen der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Am Amt“ im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB fand in der Zeit vom 23.06.2020 bis einschließlich 23.07.2020
statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 02.07.2020 beteiligt. Die Planung wurde erneut mit den
Nachbargemeinden abgestimmt.
Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens mit dem erneuten Entwurf wurden die Behörden und TÖB und
die Öffentlichkeit beteiligt. Die erneuten Entwürfe wurden mit den
Nachbargemeinden abgestimmt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht
vor. Stellungnahmen der Behörden und TÖB und der Nachbargemeinden liegen vor.
Im Ergebnis der Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen ergeben sich
-
zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus ergeben sich
Hinweise aus den Stellungnahmen die zu beachten sind.
Im Zusammenhang mit dem
Planaufstellungsverfahren wurde die Vereinbarkeit mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung hergestellt.
Der Landkreis hat Hinweise aus
bauleitplanerischer Sicht vorgetragen, die die Grundzüge der Planung nicht
berühren. Hinsichtlich des Abfallwirtschaftsbetriebes sind die entsprechenden
Abstellflächen für Müllbehälter und auch für Sperrmüll am Entsorgungstag zu
nutzen.
Ergänzungen der Stellungnahme
des Bergamtes ergeben sich durch die Hanse Werk-Stellungnahme. Anforderungen an
das Bewilligungsfeld Kraak sind nicht zu beachten. Hinsichtlich der
Bushaltestelle sind Abstimmungen mit den Verkehrsbetrieben für den Fall, dass
Auswirkungen zu erwarten sind zu führen. Im Zuge der Planung und Vorbereitung
sind Abstimmungen mit Behörden und TÖB zu führen.
Nicht berücksichtigt werden
die Anforderungen des Landesanglerverbandes, weil § 20-Biotope, so wie es in
der Stellungnahme dargestellt ist, im Planbereich nicht vorhanden sind.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich, weil die Eingriffe
nach § 13a BauGB zulässig sind. Aus Sicht der Gemeinde ist insbesondere die
Nutzung des Innenbereichs von Vorteil. Insofern werden auch aus Sicht der
Gemeinde die Anforderungen des BUND hinlänglich beachtet.
Von Nachbargemeinden wurden
keine Bedenken vorgetragen. Die Öffentlichkeit hat sich nicht am Planverfahren
geäußert.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
mit den erneuten Entwürfen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der
Gemeinde Stralendorf im Verfahren nach § 13a BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB und
der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Stralendorf unter Beachtung des
Abwägungsgebotes geprüft. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
2 BauGB wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.
Im
Rahmen der Abwägung ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag
und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Stralendorf zu
Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw.
Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Restplanungskosten sind im Haushalt 2021 einzustellen.
Anlagen
tabellarische Zusammenstellung
eingegangener Anregungen und Stellungnahmen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0