Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf führte das Beteiligungsverfahren mit den erneuten Entwürfen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 durch.

 

Bereits mit dem Entwurf des Bebauungsplanes hatte die Gemeinde Stralendorf das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden und TÖB, der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden ausgewertet. Dies führte zu einer Überarbeitung der Planunterlagen und zu einer Beteiligung mit dem erneuten Entwurf.

 

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit dem Entwurf vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und TÖB sowie Nachbargemeinden wurden abschließend ausgewertet und sind mit dem Ergebnis in die erneuten Entwürfe eingeflossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Beteiligung mit den erneuten Entwürfen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „Am Amt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB fand in der Zeit vom 23.06.2020 bis einschließlich 23.07.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.07.2020 beteiligt. Die Planung wurde erneut mit den Nachbargemeinden abgestimmt.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit dem erneuten Entwurf wurden die Behörden und TÖB und die Öffentlichkeit beteiligt. Die erneuten Entwürfe wurden mit den Nachbargemeinden abgestimmt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Stellungnahmen der Behörden und TÖB und der Nachbargemeinden liegen vor. Im Ergebnis der Behandlung von Anregungen und Stellungnahmen ergeben sich

-       zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Darüber hinaus ergeben sich Hinweise aus den Stellungnahmen die zu beachten sind.

 

Im Zusammenhang mit dem Planaufstellungsverfahren wurde die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung hergestellt.

 

Der Landkreis hat Hinweise aus bauleitplanerischer Sicht vorgetragen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Hinsichtlich des Abfallwirtschaftsbetriebes sind die entsprechenden Abstellflächen für Müllbehälter und auch für Sperrmüll am Entsorgungstag zu nutzen.

 

Ergänzungen der Stellungnahme des Bergamtes ergeben sich durch die Hanse Werk-Stellungnahme. Anforderungen an das Bewilligungsfeld Kraak sind nicht zu beachten. Hinsichtlich der Bushaltestelle sind Abstimmungen mit den Verkehrsbetrieben für den Fall, dass Auswirkungen zu erwarten sind zu führen. Im Zuge der Planung und Vorbereitung sind Abstimmungen mit Behörden und TÖB zu führen.

 

Nicht berücksichtigt werden die Anforderungen des Landesanglerverbandes, weil § 20-Biotope, so wie es in der Stellungnahme dargestellt ist, im Planbereich nicht vorhanden sind. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich, weil die Eingriffe nach § 13a BauGB zulässig sind. Aus Sicht der Gemeinde ist insbesondere die Nutzung des Innenbereichs von Vorteil. Insofern werden auch aus Sicht der Gemeinde die Anforderungen des BUND hinlänglich beachtet.

 

Von Nachbargemeinden wurden keine Bedenken vorgetragen. Die Öffentlichkeit hat sich nicht am Planverfahren geäußert.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit den erneuten Entwürfen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Stralendorf im Verfahren nach § 13a BauGB nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Stralendorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.

Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:

-       zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Stralendorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Restplanungskosten sind im Haushalt 2021 einzustellen.

 

Anlagen

tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                                10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0