Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die ENERKRAFT GmbH, mit Sitz in 32425 Minden, Wallfahrtsteich 27, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU WM-51-4686-5712.0.1.6.2V, im Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstücke 59 und 60, die Errichtung und den Betrieb von 1 Windkraftanlagen (WKA).

 

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.

 

Planungsrechtlich liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dazu ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:

 

      Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?

      Ist die Erschließung gesichert?

      Wird den Zielen der Raumordnung entsprochen?

      Wird das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?

      Wurde für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurück zu bauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen ist?

 

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss ausführlich zu benennen.

 

Durch das StALU wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 31.12.2020 gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (2 große Ordner) können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       keine

 

 

Anlagen

Anschreiben StALU Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

2x Ordner mit Antrags- und Genehmigungsunterlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der ENERKRAFT GmbH (Anschrift des Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 59 und 60 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         /

Nein-Stimmen:                                                                    9

Stimmenenthaltungen:                                                     /

Ungültige Stimmen:                                          /          

 

oder

 

b)         Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der ENERKRAFT GmbH (Anschrift des Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 59 und 60 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB aus folgenden Gründen verweigert:

 

Begründung:

Die Zustimmung des gemeindlichen Einvernehmens wird entsprechend der Stellungnahmen zu vorangegangenen Anträgen verweigert. Herr Knaack wird gebeten eine entsprechende Stellungnahme für dieses Antrag zu erarbeiten und fristgerecht zu versenden.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9

Davon stimmberechtigt:                                                   9

Ja-Stimmen:                                                                         9

Nein-Stimmen:                                                                    /

Stimmenenthaltungen:                                                     /

Ungültige Stimmen:                                                           /

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Frau Gräber wird mit einer Anwaltskanzlei Kontakt aufnehmen, die sich auf die Thematik der Windkraft spezialisiert haben. Hier soll erfragt werden, ob die Kanzlei Kapazitäten frei hätten, um die Gemeinde zu beraten. Weiterhin sollen die Kosten erfragt. Der Bauausschuss unterstützt bei Stellungnahmen und Fragen.