Sitzung: 08.12.2020 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/DÜM/497
Sach- und Rechtslage:
Die ENERKRAFT GmbH, mit Sitz in 32425 Minden,
Wallfahrtsteich 27, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von
Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU
WM-51-4686-5712.0.1.6.2V, im Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf
der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstücke 59 und 60, die Errichtung und den
Betrieb von 1 Windkraftanlagen (WKA).
Die
Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die planungsrechtliche Zulässigkeit
des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit
von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde
zu entscheiden.
Planungsrechtlich
liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dazu ist von der
Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:
• Liegt eine Beeinträchtigung
öffentlicher Belange vor?
• Ist die Erschließung
gesichert?
• Wird den Zielen der
Raumordnung entsprochen?
• Wird das Vorhaben in einer
flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte und
den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?
• Wurde für das Vorhaben eine
Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe
der zulässigen Nutzung zurück zu bauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen
ist?
Die
Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss
ausführlich zu benennen.
Durch das StALU wurde für die Abgabe
einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 31.12.2020 gesetzt. Diese Frist kann nicht
verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird
davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen
erteilt wird.
Die vollständigen Antragsunterlagen (2 große Ordner) können
bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden
und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Finanzielle Auswirkungen:
-
keine
Anlagen
Anschreiben StALU Antrag nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz
2x Ordner mit Antrags- und
Genehmigungsunterlagen
Beschlussvorschlag:
a) Nach Prüfung und Abwägung der
Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der ENERKRAFT GmbH (Anschrift des
Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für die Errichtung und den
Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 59 und 60 das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: /
Nein-Stimmen: 9
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /
oder
b) Nach Prüfung und Abwägung der
Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der ENERKRAFT GmbH (Anschrift des
Antragstellers: Wallfahrtsteich 27, 32425 Minden) für die Errichtung und den
Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Parum, Flur 2, Flurstück 59 und 60 das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB aus folgenden Gründen verweigert:
Begründung:
Die Zustimmung des gemeindlichen Einvernehmens wird
entsprechend der Stellungnahmen zu vorangegangenen Anträgen verweigert. Herr
Knaack wird gebeten eine entsprechende Stellungnahme für dieses Antrag zu
erarbeiten und fristgerecht zu versenden.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: /
Stimmenenthaltungen: /
Ungültige Stimmen: /
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Gräber wird mit einer Anwaltskanzlei Kontakt aufnehmen, die sich auf
die Thematik der Windkraft spezialisiert haben. Hier soll erfragt werden, ob
die Kanzlei Kapazitäten frei hätten, um die Gemeinde zu beraten. Weiterhin
sollen die Kosten erfragt. Der Bauausschuss unterstützt bei Stellungnahmen und
Fragen.