Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Entlang der Dorfstraße im Ortsteil Mühlenbeck befindet sich ein Gehweg. Dieser Gehweg (ca. 1,2m breit und 380m lang) wurde ursprünglich aus Natursteinpflaster hergestellt. In einer späteren Maßnahme wurde der Weg mit einer Asphaltschicht, die auf das vorhandene Pflastermaterial aufgebracht wurde instandgesetzt. Im Zuge der Breitbandverlegung wurde der Randbereich teilweise aufgenommen und anschließen wieder durch Asphalt verschlossen.

 

Der Weg befindet sich aktuell in einem sehr schlechten Zustand. Unebenheiten, Ausmagerungen und Ausbrüche  im Asphalt machen ein sicheres benutzen des Fußweges schwierig, wenn nicht unmöglich. Die Schneeräumung im Winter ist durch die defekte Oberfläche ebenfalls nur eingeschränkt durchführbar.

 

Geplant ist es den bestehenden Gehweg durch einen Neuen Gehweg in Pflasterbauweise zu ersetzen. Eine Vermessung der Trasse wurde bereits durchgeführt. Anhand der Vermessungsergebnisse ist unterandrem zu klären ob Grunderwerb von Privat notwendig ist und in welcher Form der neu herzustellende Gehweg geplant werden soll.

Zusätzlich zur Vermessung ist auch ein Baugrundgutachten für die Planung notwendig, unteranderem um die Entsorgungskosten des vorhandenen Materials ermitteln und den notwendigen Schichtenaufbau planen zu können.

 

Für diese Maßnahme sollen im Haushaltsjahr 2021 Fördermöglichkeiten geprüft und entsprechende Anträge gestellt werden.

 

Eine Planung bis zur Leistungsphase 3 ist für die Fördermittelbeantragung notwendig und sollte zeitnah ausgeschrieben und vergeben werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt:

 

1. einen neuen Gehweg in der Dorfstraße im Ortsteil Mühlenbeck zu bauen,

 

2. Die Planung bis einschl. Leistungsphase 3 auszuschreiben und zu beauftragen und den  Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen zu bevollmächtigen

 

3. Entsprechende Mittel von geschätzt 100.000,00€ im Haushaltsplan 2021 bereitzustellen und Fördermittel zu beantragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussvorschlag.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                  7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 7

Davon stimmberechtigt:                                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                                        7

Nein-Stimmen:                                                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0