Sitzung: 10.12.2020 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/SCH/231
Sach- und Rechtslage:
Entlang der Dorfstraße im Ortsteil Mühlenbeck befindet
sich ein Gehweg. Dieser Gehweg (ca. 1,2m breit und 380m lang) wurde
ursprünglich aus Natursteinpflaster hergestellt. In einer späteren Maßnahme
wurde der Weg mit einer Asphaltschicht, die auf das vorhandene Pflastermaterial
aufgebracht wurde instandgesetzt. Im Zuge der Breitbandverlegung wurde der
Randbereich teilweise aufgenommen und anschließen wieder durch Asphalt
verschlossen.
Der Weg befindet sich aktuell in einem sehr schlechten
Zustand. Unebenheiten, Ausmagerungen und Ausbrüche im Asphalt machen ein sicheres benutzen des
Fußweges schwierig, wenn nicht unmöglich. Die Schneeräumung im Winter ist durch
die defekte Oberfläche ebenfalls nur eingeschränkt durchführbar.
Geplant ist es den bestehenden Gehweg durch einen Neuen
Gehweg in Pflasterbauweise zu ersetzen. Eine Vermessung der Trasse wurde
bereits durchgeführt. Anhand der Vermessungsergebnisse ist unterandrem zu
klären ob Grunderwerb von Privat notwendig ist und in welcher Form der neu
herzustellende Gehweg geplant werden soll.
Zusätzlich zur Vermessung ist auch ein Baugrundgutachten
für die Planung notwendig, unteranderem um die Entsorgungskosten des
vorhandenen Materials ermitteln und den notwendigen Schichtenaufbau planen zu
können.
Für diese Maßnahme sollen im Haushaltsjahr 2021
Fördermöglichkeiten geprüft und entsprechende Anträge gestellt werden.
Eine Planung bis zur Leistungsphase 3 ist für die
Fördermittelbeantragung notwendig und sollte zeitnah ausgeschrieben und
vergeben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin
beschließt:
1. einen neuen Gehweg in der Dorfstraße im
Ortsteil Mühlenbeck zu bauen,
2. Die Planung bis einschl. Leistungsphase 3
auszuschreiben und zu beauftragen und den
Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen zu
bevollmächtigen
3. Entsprechende Mittel von geschätzt
100.000,00€ im Haushaltsplan 2021 bereitzustellen und Fördermittel zu
beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Beschlussvorschlag.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0