Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Aus der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Schossin geht hervor, dass weitere Einrichtungen zur Löschwasserentnahme herzustellen sind um im Brandfall die Löschwasserversorgung sicherstellen zu können.

 

Zunächst wurden zwei geeignete Standorte für Löschbrunnen in einem gemeinsamen Ortstermin mit Herrn Balschuweit, Frau Brandenburg, Herrn Reincke vom Ingenieurbüro Hartung & Partner und Herrn Oelze vom Amt Stralendorf festgelegt.

Herr Reincke hat bereits eine grobe Analyse der Standorte durchgeführt und mitgeteilt, dass ein Brunnenbau im Ortsteil Mühlenbeck mit großen Unsicherheiten verbunden ist und vermutlich eine Tiefe von über 70m für eine sichere und Konstante Wasserförderung notwendig sein wird.

 

Aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten für eine solche Bohrung, ohne eine 100%ige Sicherheit auf ein ausreichendes Wasservorkommen rät Herr Reincke von einer Bohrung an diesem Ort ab und empfiehlt eine Löschwasserbevorratung durch eine Erdgedeckte Zisterne. Der Vorteil einer solchen Anlage sind gut planbare Herstellungskosten, Wartungsarm, Wasser ist immer abrufbar mit vorhandener Pumpentechnik der Feuerwehr.

 

In Mühlenbeck muss ein neuer Standort festgelegt werden, da der Platz an dem aktuell festgelegten Brunnenstandort nicht ausreichen wird.

Am festgelegten Standort in Schossin bietet sich eine Lösung in Form einer Zisterne besser an da die vorhandenen Flächen dies hergeben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt:

 

1. Den Auftrag zur Planung der Löschwasseranlagen an das Ingenieurbüro Hartung & Partner zu vergeben und ermächtigt den Bürgermeister mit der Auftragsvergabe.

 

2. Den Vorschlägen von Herrn Reincke zu entsprechen und für den Standort Mühlenbeck eine Rigole als Löschwasserentnahmestelle zu errichten und eine weiter Zisterne in Schossin zu errichten.

 

3. Die notwendigen Mittel für den Bau und die Planung der Löschwasserentnahmestellen in Höhe von geschätzte 100.000,- € in den Haushalt 2021 aufzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussvorschlag.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 7

Davon stimmberechtigt:                                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                                        7

Nein-Stimmen:                                                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0