Sitzung: 10.12.2020 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/SCH/232
Sach- und Rechtslage:
Aus der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung für die
Gemeinde Schossin geht hervor, dass weitere Einrichtungen zur
Löschwasserentnahme herzustellen sind um im Brandfall die Löschwasserversorgung
sicherstellen zu können.
Zunächst wurden zwei geeignete Standorte für
Löschbrunnen in einem gemeinsamen Ortstermin mit Herrn Balschuweit, Frau
Brandenburg, Herrn Reincke vom Ingenieurbüro Hartung & Partner und Herrn
Oelze vom Amt Stralendorf festgelegt.
Herr Reincke hat bereits eine grobe Analyse der
Standorte durchgeführt und mitgeteilt, dass ein Brunnenbau im Ortsteil
Mühlenbeck mit großen Unsicherheiten verbunden ist und vermutlich eine Tiefe
von über 70m für eine sichere und Konstante Wasserförderung notwendig sein
wird.
Aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten für eine solche
Bohrung, ohne eine 100%ige Sicherheit auf ein ausreichendes Wasservorkommen rät
Herr Reincke von einer Bohrung an diesem Ort ab und empfiehlt eine
Löschwasserbevorratung durch eine Erdgedeckte Zisterne. Der Vorteil einer
solchen Anlage sind gut planbare Herstellungskosten, Wartungsarm, Wasser ist
immer abrufbar mit vorhandener Pumpentechnik der Feuerwehr.
In Mühlenbeck muss ein neuer Standort festgelegt werden,
da der Platz an dem aktuell festgelegten Brunnenstandort nicht ausreichen wird.
Am festgelegten Standort in Schossin bietet sich eine
Lösung in Form einer Zisterne besser an da die vorhandenen Flächen dies
hergeben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin
beschließt:
1. Den Auftrag zur Planung der
Löschwasseranlagen an das Ingenieurbüro Hartung & Partner zu vergeben und
ermächtigt den Bürgermeister mit der Auftragsvergabe.
2. Den Vorschlägen von Herrn Reincke zu
entsprechen und für den Standort Mühlenbeck eine Rigole als Löschwasserentnahmestelle
zu errichten und eine weiter Zisterne in Schossin zu errichten.
3. Die notwendigen Mittel für den Bau und die
Planung der Löschwasserentnahmestellen in Höhe von geschätzte 100.000,- € in
den Haushalt 2021 aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Beschlussvorschlag.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0