Sitzung: 10.12.2020 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/SCH/233
Sach- und Rechtslage:
Nordwestlich der Gartenstraße befindet sich der so
genannte „Wiesenweg“,
als Verbindung zwischen Dorfstr. und Gartenstraße und
weiter in Richtung der anliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Der Wiesenweg ist bislang durch Recycling-Material
befestigt und ist teilweise durch eine Straßenbeleuchtung und eine offene
Regenentwässerung begleitet.
Die ungebundene Wegebefestigung bedarf ständiger
Unterhaltung um einen befahrbaren Zustand gewährleisten zu können. Des Weiteren
wird durch einige Anwohner die hohe Staubbelastung besonders während der
Erntezeiten in der der landwirtschaftliche Verkehr die Strecke bevorzugt nutzt
immer wieder bemängelt.
Ziel der Gemeinde Schossin ist es den „Wiesenweg“ in
Asphaltbauweise auszubauen.
Das Ingenieurbüro Hartung & Partner soll diese
Baumaßnahme begleiten und zunächst den aktuellen Zustand der vorhandenen
Fahrbahn beurteilen.
Zu prüfen ist, inwieweit die vorhandene Substanz als
Unterbau für die zukünftige Asphaltdecke genutzt werden kann. Als Ergebnis der
Planung soll eine Straße entstehen, die den Anforderungen der modernen
Landwirtschaft und der Anlieger gerecht wird, jedoch ist auf eine möglichst
geringe finanzielle Belastung der Gemeinde wertzulegen und der Ausbau auf das
notwendige zu beschränken.
Nach der Beurteilung der notwendigen Maßnahmen
spätestens nach Abschluss der Baumaßnahmen muss durch das Amt Stralendorf (FD
III Bauamt) geprüft werden, ob Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung von Schossin beschließt:
1. Den Wiesenweg in Asphaltbauweise auszubauen,
2. das Ingenieurbüro Hartung & Partner mit
der Planung für die Maßnahme Wiesenweg zu beauftragen und bevollmächtigt den
Bürgermeister mit der Auftragsvergabe.
3. Mittel in Höhe von 100.000,00 € in den
Haushalt 2021 für den Straßenbau und die Planung einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Beschlussvorschlag.
Ein Teil der neu gebauten Straße kann gegebenenfalls über Erschließungsbeiträge
finanziert werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren
keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 3
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0