Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Nordwestlich der Gartenstraße befindet sich der so genannte „Wiesenweg“,

als Verbindung zwischen Dorfstr. und Gartenstraße und weiter in Richtung der anliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen.

 

Der Wiesenweg ist bislang durch Recycling-Material befestigt und ist teilweise durch eine Straßenbeleuchtung und eine offene Regenentwässerung begleitet.

 

Die ungebundene Wegebefestigung bedarf ständiger Unterhaltung um einen befahrbaren Zustand gewährleisten zu können. Des Weiteren wird durch einige Anwohner die hohe Staubbelastung besonders während der Erntezeiten in der der landwirtschaftliche Verkehr die Strecke bevorzugt nutzt immer wieder bemängelt.

 

Ziel der Gemeinde Schossin ist es den „Wiesenweg“ in Asphaltbauweise auszubauen.

Das Ingenieurbüro Hartung & Partner soll diese Baumaßnahme begleiten und zunächst den aktuellen Zustand der vorhandenen Fahrbahn beurteilen.

Zu prüfen ist, inwieweit die vorhandene Substanz als Unterbau für die zukünftige Asphaltdecke genutzt werden kann. Als Ergebnis der Planung soll eine Straße entstehen, die den Anforderungen der modernen Landwirtschaft und der Anlieger gerecht wird, jedoch ist auf eine möglichst geringe finanzielle Belastung der Gemeinde wertzulegen und der Ausbau auf das notwendige zu beschränken.

 

Nach der Beurteilung der notwendigen Maßnahmen spätestens nach Abschluss der Baumaßnahmen muss durch das Amt Stralendorf (FD III Bauamt) geprüft werden, ob Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung von Schossin beschließt:

 

1. Den Wiesenweg in Asphaltbauweise auszubauen,

 

2. das Ingenieurbüro Hartung & Partner mit der Planung für die Maßnahme Wiesenweg zu beauftragen und bevollmächtigt den Bürgermeister mit der Auftragsvergabe.

 

3. Mittel in Höhe von 100.000,00 € in den Haushalt 2021 für den Straßenbau und die Planung einzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussvorschlag. Ein Teil der neu gebauten Straße kann gegebenenfalls über Erschließungsbeiträge finanziert werden.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 7

Davon stimmberechtigt:                                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                                        4

Nein-Stimmen:                                                                                   3

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0