Sitzung: 12.10.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/WAR/486
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow soll im Zuge der
Brandschutzbedarfsplanung ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) erhalten.
Dies macht es erforderlich, ein neues Feuerwehrfunktionsgebäude am Standort
Schulweg 4 zu errichten. Die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes am
Standort Kothendorfer Straße wird von der Gemeinde nicht mehr verfolgt.
Für die Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung als Grundlage für die Einwerbung von Fördermitteln ist ein
Planungsbüro zu beauftragen. Es müssen mindesten 3 Honorarangebote eingeholt
werden, um die Kosten der Entwurfsplanung förderfähig zu gestallten.
Im Grundsatzbeschluss 2020/WAR/470 wurde einer
außerplanmäßigen Auszahlung für Planungsleistungen in Höhe von 10.000,00 € zugestimmt.
Die Gemeinde hat bei der Übergabe des neuen
Feuerwehrfunktionsgebäudes in Rehberg das als Prototyp für ein
zukünftiges Mustergebäude für Ortswehren in MV konzipierte Gebäude in
Augenschein nehmen können. Darüber hinaus wurde Kontakt zu dem Ausführenden
Planungsbüro, aufgenommen. Der beratende
Ingenieur wäre an einer Zusammenarbeit mit der Gemeinde interessiert. Am Donnerstag,
dem 08.10.2020, hat ein erstes Gespräch mit dem Planungsbüro stattfinden
können. Ein Angebot wird erwartet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Warsow beschließt
das wirtschaftlichste Planungsbüro, mit der Entwurfsplanung LP 1-3 zu beauftragen. Mit der
Entwurfsplanung ist ein Fördermittelantrag bei den entsprechenden Behörden zu
stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei geschätzten
Kosten für das Gebäude von 450.000,00 €,
würde sich das Gesamthonorar bei einer Vollbeauftragung auf ca.
45.000,00 € belaufen. Bei Teilbeauftragung einzelner Leistungsphasen
entsprechend der Leistungsphase. Bei den Leistungsphasen 1-3 beläuft sich das
Honorar auf 24% des Gesamthonorars ca. 10.800,00 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0