Sitzung: 02.12.2020 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 2020/PAM/146
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Pampow hat auf ihrer Sitzung am 09.09.2020 über den städtebaulichen Vertrag zum
Bebauungsplan Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“ (Vorlage 2020/PAM/142) im nicht
öffentlichen Teil beraten und beschlossen, weil das Amt Stralendorf diese
Vorlage als nicht öffentlich eingestuft hatte.
Nach § 29 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind die
Sitzungen der Gemeindevertretung öffentlich. Die Öffentlichkeit ist
auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder
berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Nach Prüfung des Einspruchs
eines Gemeindevertreters vom 11.09.2020 erfolgte eine Abstimmung mit der
Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, die zu dem
Ergebnis kam, dass die Voraussetzungen für die Behandlung des städtebaulichen
Vertrages im nicht öffentlichen Teil nicht vorgelegen haben. Der
Tagesordnungspunkt hätte somit im öffentlichen Teil der
Gemeindevertretersitzung beraten werden müssen.
Aus diesem Grund
ist der Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.09.2020 (Vorlage
2020/PAM/142) rechtwidrig und die
Beschlussfassung ist im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung zu
wiederholen.
Beschlussvorschlag:
- Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hebt den Beschluss über den
städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“ vom
09.09.2020, Beschlussvorlage 2020/PAM/142 auf.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt den
anliegenden städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 17 „Am Immenhorst 3.
BA“ der Gemeinde Pampow zwischen dem Vorhabenträger, Mattner
Erschließungsgesellschaft mbH & Co. KG, Poggenkrugsweg 50, 24113
Molfsee und der Gemeinde Pampow,
und
ermächtigen den Bürgermeister
und den 1. stellvertretenden Bürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zu
unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt
Vorhabenträger
Anlagen
- Städtebaulicher Vertrag
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder:
15
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder:
14
Davon
stimmberechtigt: 14
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
5
Ungültige Stimmen: 0