Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hat auf ihrer Sitzung am 09.09.2020 über den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“ (Vorlage 2020/PAM/142) im nicht öffentlichen Teil beraten und beschlossen, weil das Amt Stralendorf diese Vorlage als nicht öffentlich eingestuft hatte.


Nach § 29 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind die Sitzungen der Gemeindevertretung öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Nach Prüfung des Einspruchs eines Gemeindevertreters vom 11.09.2020 erfolgte eine Abstimmung mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, die zu dem Ergebnis kam, dass die Voraussetzungen für die Behandlung des städtebaulichen Vertrages im nicht öffentlichen Teil nicht vorgelegen haben. Der Tagesordnungspunkt hätte somit im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung beraten werden müssen.

 

Aus diesem Grund ist der Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.09.2020 (Vorlage 2020/PAM/142) rechtwidrig und die Beschlussfassung ist im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung zu wiederholen.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow hebt den Beschluss über den städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“ vom 09.09.2020, Beschlussvorlage 2020/PAM/142 auf.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow beschließt den anliegenden städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 17 „Am Immenhorst 3. BA“ der Gemeinde Pampow zwischen dem Vorhabenträger, Mattner Erschließungsgesellschaft mbH & Co. KG, Poggenkrugsweg 50, 24113 Molfsee und der Gemeinde Pampow,

und

ermächtigen den Bürgermeister und den 1. stellvertretenden Bürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

Anlagen

- Städtebaulicher Vertrag

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   14

Davon stimmberechtigt:                                                             14

Ja-Stimmen:                                                                 8

Nein-Stimmen:                                                             1

Stimmenenthaltungen:                                                  5

Ungültige Stimmen:                                                       0