Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Das Gemeindefahrzeug des Gemeindearbeiters, Opel Combo, Baujahr 06/2002, muss Aufgrund von technischen Mängeln und Laufleistung ersetzt werden. Für den Erwerb sollen 11.000,00 € bereitgestellt werden. Die Ausgabe kann durch liquide Mittel des Gemeindehaushaltes bereitgestellt werden.

Die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Ausgabe nach § 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern werden als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.000,00 € für den Ersatz des bisherigen Gemeindearbeiterfahrzeuges.

Es ist eine Marktanalyse durchzuführen, um das Fahrzeug bestmöglich den Bedürfnissen der Gemeinde anpassen zu können und drei vergleichbare Angebote zu ermitteln.

 

Finanzielle Auswirkungen:

11.000,00 € Mehrauszahlung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             0

Stimmenenthaltungen:                                                  0

Ungültige Stimmen:                                                     0