Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Beitragserhebungspflicht im Erschließungsbeitragsrecht

Der § 127 Abs.1 BauGB ist die Grund- oder Einstiegsnorm für das Erschließungsbeitragsrecht. Er ist den Vorschriften, die die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Einzelnen regeln, vorangestellt und ordnet an, dass die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erheben.

 

Zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind nur die Gemeinden befugt. Diese Befugnis der Gemeinden hat der Bundesgesetzgeber als eine sie bindende Verpflichtung ausgestattet, und zwar im Interesse einer möglichst gleichartigen Behandlung der Grundstückseigentümer in allen Gemeinden, d. h. im Interesse der Beitragsgerechtigkeit. Mit dieser Regelung verfolgt er bodenpolitische Ziele, zu denen auch gehört, die Gemeinden mit Mitteln zu versehen, die sie in die Lage versetzen, die gemäß § 123 Abs. 1 BauGB grundsätzlich ihnen obliegende Erschließungslast kontinuierlich und zügig erfüllen zu können.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt die Erschließungsbeitragssatzung.

Die Erschließungsbeitragssatzung ist bei der Kommunalaufsicht des Landkreises anzuzeigen und im Amtsblatt des Amtes Stralendorf bekanntzumachen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

-gem. Erschließungsbeitragssatzung-

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             0

Stimmenenthaltungen:                                                  0

Ungültige Stimmen:                                                     0