Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sach- und Rechtslage:

Mit der Neufassung der Geschäftsordnung wird geregelt, dass die Einladungen zu den Sitzungen sowie die Bereitstellung der Unterlagen hierzu auf elektronischem Wege erfolgen, sofern nicht der einzelne Gemeindevertreter weiterhin eine Einladung in Schriftform wünscht.

 

Durch das Amt Stralendorf wurden durch eine Erweiterung des Ratsinformationssystems Session die technischen Voraussetzungen hierzu eingerichtet.

Durch den Hersteller wird die Nutzung der dazugehörigen Mandatos-App empfohlen, die speziell für die Nutzung auf mobilen Endgeräten entwickelt wurde. Die App ist für die Verwendung sowohl auf Apple-Geräten als auch auf Android-Geräten konzipiert.

 

Verwaltungsseitig wird die Nutzung/Anschaffung von privateigenen Endgeräten empfohlen, welche die Gemeinde je Wahlperiode durch einen Zuschuss unterstützt. Der Verlust des Sitzes in der Wahlperiode ist der Zuschuss anteilig an die Gemeinde zurückzuzahlen.

 

Des Weiteren ist die Geschäftsordnung den eingetretenen gesetzlicher Änderungen angepasst worden.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die vorliegende Neufassung der Geschäftsordnung.

 

2.     Die Gemeindevertretung beschließt jedem Gemeindevertreter und sachkundigem Einwohner bei Teilnahme am elektronischen Sitzungsdienst je Wahlperiode für die Anschaffung eines privateigenen Endgerätes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300,00 € zu gewähren. Bei Verlust des Sitzes in der Gemeindevertretung bzw. als sachkundiger Einwohner im Ausschuss während der Wahlperiode ist der Zuschuss anteilig (Verhältnis der verbleibenden vollen Monate der Wahlperiode zur Gesamtdauer der Wahlperiode) zurückzuzahlen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Max. Zuschuss für 7 Mandatsträger. Mittel in Höhe von 2.300,00 €  - Produktkonto 11100/523801 - sind bisher im Haushalt 2020 eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                   7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                 7

Davon stimmberechtigt:                                                                   7

Ja-Stimmen:                                                                                        6

Nein-Stimmen:                                                                                   1

Stimmenenthaltungen:                                                                     0

Ungültige Stimmen:                                                                           0