Sitzung: 10.08.2020 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2020/AMT/323
Sach- und Rechtslage:
Die Durchführung der
Vergabeverfahren innerhalb der Verwaltung erfolgt derzeit dezentral durch die
einzelnen Sachbearbeiter. Infolge der immer größer werdenden Komplexität der
Vergabevorschriften besteht ein sehr hoher Fortbildungsbedarf auf sehr vielen
Arbeitsplätzen. Zudem besteht durch eine erneute Änderung der
Vergabevorschriften künftig die Verpflichtung, die Vergaben elektronisch
durchzuführen. Dies bedarf weiterer Fachkenntnis sowie einer
Anwendungssoftware.
Von Seiten der
Verwaltungsleitung wird es für erforderlich gehalten, die formelle Durchführung
der Vergabeverfahren zu zentralisieren.
Hierbei stellt sich für das
Amt Stralendorf die Überlegung, die Aufgabe innerhalb der Verwaltung zu
zentralisieren oder auszulagern. Für eine Zentralisierung innerhalb der
Verwaltung wäre eine zusätzliche Stelle erforderlich. Darüber hinaus müsste
mindestens ein/e Vertreter/in gleichwertig fortgebildet werden. Zudem müssten
für die Durchführung von elektronischen Vergaben entsprechende technische
Voraussetzungen eingerichtet werden. Die Verwaltungsleitung ist daher in die
Überlegung eingetreten, die Aufgaben der Zentralen Vergabestelle auszugliedern.
Das Amt Stralendorf ist seit
dem 01.01.2020 Träger der KSM. In diesem Zusammenhang wurden der KSM die
Aufgaben des IT-Betriebes und des externen Datenschutzbeauftragten übertragen.
Die KSM bietet darüber hinaus eine Zentrale Vergabestelle an. Diese führt die
Vergabeverfahren technisch-organisatorisch durch. Die inhaltliche und fachliche
Vorbereitung, Betreuung und Überwachung des Vergabeverfahrens obliegt weiterhin
dem Auftraggeber. Aufgrund der Komplexität und der hohen Anforderungen an eine
Rechtssicherheit insbesondere bei Fördermaßnahmen wurden in diesem Jahr bereits
einzelne Vergabeverfahren extern vergeben. Hiermit wurden positive Erfahrungen
gemacht.
Damit das Amt Stralendorf auf
künftig Zugriff auf die Zentrale Vergabestelle der KSM hat, wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Aufgabe an die KSM durch Erweiterung des
bestehenden öffentlich rechtlichen Vertrages innerhalb der Träger ab dem
01.01.2021 zu übertragen. In diesem Zusammenhang ist verwaltungsseitig
anvisiert, zu regeln, dass zunächst alle Vergabeverfahren bei geförderten
Maßnahmen und im Übrigen oberhalb eines geschätzten Auftragswertes von netto
25.000,00 € durchführen zu lassen.
Die KSM rechnet für ihre
Träger Leistungen nach tatsächlichem Stundenaufwand ab (Istkostenverrechnung).
Der kalkulierte Stundensatz (inklusive Gemeinkosten) beträgt dabei derzeit
56,70 € und ist aktuell von der Umsatzsteuer befreit. Hinzu kommen Systemkosten
von 65,65 € je Vergabe.
Ausgehend von geschätzten 30
Vergaben würde ein Stundenaufwand von 540 h entstehen. Die Kosten belaufen sich
auf ca. 33.000,00 €.
Dem gegenüber entfallen jedoch
in Zukunft ein immer höher werdender Fortbildungsaufwand innerhalb der
Verwaltung sowie die Kosten für das Vorhalten von technischen Möglichkeiten zur
eigenen Durchführung von elektronischen Vergabeverfahren.
Darüber hinaus ist zu
erwarten, dass eine Übertragung der Durchführung der Vergabeverfahren an die
KSM insbesondere im Fachdienst Bau für einen dringend gebotenen Abbau der
bereits bestehenden Überlastung der Mitarbeiter/-innen führt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt den Beitrag des Amtes
Stralendorf zur Zentralen Vergabestelle der Kommunalservice Mecklenburg AöR
(KSM) zum 01.01.2021.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sach- und Rechtslage
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 15
Davon
stimmberechtigt: 15
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
1
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen: /