Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Zwischen der Gemeinde Schossin und  MGB wurde ein  städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 2 "MGB Fliesen- und Naturstein GmbH" geschlossen. Dieser sah im Kern vor, dass parallel zum B-Plan auch der F-Plan angepasst werden muss. Diese vertragliche Vorgabe wurde nicht umgesetzt, so dass der B-Plan Nr. 2 jetzt durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft gesetzt werden kann, aber die notwendige F-Planänderung noch aussteht. Da die Firma dringend mit dem Bau beginnen muss, so haben sich die Firma MGB mit den Vertretern der Gemeinde und des Amtes auf eine Lösung geeinigt. Dazu soll ein Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag geschlossen, in dem eine Fertigstellung der notwendigen F-Planänderung bis zum 31.12.2021 durch den Vertragspartner MGB versichert wird. Als Anlage dieses Nachtrages wird durch den Auftragnehmer für die F-Planänderung eine zeitliche Übersicht des Verfahrensablaufes beigefügt. Ferner wird durch die Firma zur Sicherung der zu erbringenden Leistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe der geschätzten Kosten und ihres darauf basierenden Anteils als Vertragserfüllungsbürgschaft oder anderweitige verwertbare Sicherheit, gegenüber der Gemeinde erbracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage, den 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der Firma MGB abzuschließen und beauftragt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter die Detailfragen im Sinne der Gemeinde zu verhandeln und den Vertrag abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine neuen direkten finanziellen Auswirkungen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7

Davon stimmberechtigt: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: /

Stimmenenthaltungen: /

Ungültige Stimmen: /