Sitzung: 13.07.2020 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/HOL/572
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen,
als Träger der Kindertageseinrichtung plant eine Kooperation mit dem
Internationalen Bund e.V. (IB e.V.) zur Durchführung eines freiwilligen
sozialen Jahrs (FSJ) in der Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“.
Um das derzeit tätige
Personal zu entlasten und die Übernahme einfacher Hilfstätigkeiten
gewährleisten zu können, liegt es nahe eine FSJ-Stelle anzubieten. Grundsätzlich
richtet sich die Stelle an Junge Menschen, die sich für Ihren beruflichen
Werdegang orientieren wollen oder Wartezeiten bis zur Berufsausbildung
überbrücken müssen. Das FSJ kann über eine Dauer von 6 bis 12 Monate vergeben
werden. Die Gemeinde plant eine Durchführung über 12 Monate. Für die
Durchführung ist eine Kooperation mit dem IB e.V. sinnvoll, da die
Verantwortung und die Zahlung der monetären Leistungen für den/die
FSJ-Leistende/n grundsätzlich beim IB e.V. liegen. Der IB e.V. trifft eine Vorauswahl
der FSJ-Leistenden und die Kindertageseinrichtung kann sich für oder gegen
einen Kandidaten aussprechen. Nach Zustandekommen der Kooperation, wird die
Leistung des IB e.V. der Gemeinde Holthusen monatlich in Rechnung gestellt. Die
monatlichen Kosten betragen 765,17€. Für die Jahre 2020 und 2021 ergeben sich
somit folgende Gesamtkosten:
2020 3.060,68€
2021 6.121,36€
Für das Jahr 2020 ergeben sich
somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 3.060,68€. Die Voraussetzungen für eine
überplanmäßige Ausgabe gem. §50 KV M-V werden als gegeben angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Freiwilligen Sozialen
Jahrs (FSJ) in der Kita Gänseblümchen, die damit verbundene Kooperation mit dem
Internationalen Bund e.V. und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
3.060,68€ für 2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für die
Durchführung eine Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in der Kita Gänseblümchen
belaufen sich auf 9.182,04€. Die Kosten für 2020 stellen überplanmäßige
Ausgaben dar. Für das Jahr 2021 ist zu prüfen inwieweit die Kosten durch die
Leistungsvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt
werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -