Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen, als Träger der Kindertageseinrichtung plant eine Kooperation mit dem Internationalen Bund e.V. (IB e.V.) zur Durchführung eines freiwilligen sozialen Jahrs (FSJ) in der Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“.

Um das derzeit tätige Personal zu entlasten und die Übernahme einfacher Hilfstätigkeiten gewährleisten zu können, liegt es nahe eine FSJ-Stelle anzubieten. Grundsätzlich richtet sich die Stelle an Junge Menschen, die sich für Ihren beruflichen Werdegang orientieren wollen oder Wartezeiten bis zur Berufsausbildung überbrücken müssen. Das FSJ kann über eine Dauer von 6 bis 12 Monate vergeben werden. Die Gemeinde plant eine Durchführung über 12 Monate. Für die Durchführung ist eine Kooperation mit dem IB e.V. sinnvoll, da die Verantwortung und die Zahlung der monetären Leistungen für den/die FSJ-Leistende/n grundsätzlich beim IB e.V. liegen. Der IB e.V. trifft eine Vorauswahl der FSJ-Leistenden und die Kindertageseinrichtung kann sich für oder gegen einen Kandidaten aussprechen. Nach Zustandekommen der Kooperation, wird die Leistung des IB e.V. der Gemeinde Holthusen monatlich in Rechnung gestellt. Die monatlichen Kosten betragen 765,17€. Für die Jahre 2020 und 2021 ergeben sich somit folgende Gesamtkosten:

 

2020                 3.060,68€

2021                 6.121,36€

 

Für das Jahr 2020 ergeben sich somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 3.060,68€. Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe gem. §50 KV M-V werden als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in der Kita Gänseblümchen, die damit verbundene Kooperation mit dem Internationalen Bund e.V. und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.060,68€ für 2020.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Durchführung eine Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) in der Kita Gänseblümchen belaufen sich auf 9.182,04€. Die Kosten für 2020 stellen überplanmäßige Ausgaben dar. Für das Jahr 2021 ist zu prüfen inwieweit die Kosten durch die Leistungsvereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt werden.  

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -