Sitzung: 06.08.2020 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/SCH/221
Sach- und Rechtslage:
Durch
das Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die
Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz
M-V) vom 21.12.2015 sind die Gemeinden gemäß § 2 Abs. 1 Abs. 1 verpflichtet,
einen Brandschutzbedarfsplan (BSBP) aufzustellen.
Nach
entsprechender Ausschreibung und Beschluss des Amtsausschusses des Amtes
Stralendorf vom 18.12.2017 wurde die WW Brandschutz GmbH mit der Erstellung der
BSBP für die Gemeinde Schossin auf der Grundlage der TIBRO-Informationen
(Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter
Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern
(FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift VV M-V beauftragt.
Der
Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die
tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial in
der Gemeinde Schossin und ihren Ortsteilen wider, um schließlich ggf. die
Maßnahmen festzulegen, die erforderlich sind, um die festzulegenden Schutzziele
erreichen zu können. Er soll somit bei notwendiger Ersatzbeschaffung als
Leitfaden dienen. Gerade bei benötigter Technik sollen hier die Synergieeffekte
bei Ersatzbeschaffungen angrenzenden und amtsangehörigen Gemeinden
berücksichtigt werden.
Zu
diesem Zweck wurde ein KFZ-Entwicklungskonzept erstellt. Mitwirkende waren die
Amtsverwaltung, die Amtswehführung, Vertreter der Gemeinden und Vertreter
(Führungskräfte) der Feuerwehren und die WW Brandschutz GmbH.
In
dem Zusammenhang erfolgte auch eine Plausibilitätsprüfung zur Herstellung der
endgültigen Schutzziele für die Gemeinde Schossin. Schutzziele legen fest, in
welcher Zeit (Hilfsfrist) die Feuerwehr mit wie vielen Einsatzkräften
(Mindeststärke) an der Einsatzstelle eintreffen soll. Der Erreichungsgrad als
dritte Größe legt den prozentualen Anteil fest, bei denen die Hilfsfrist und
die Funktionsstärke bei zeitkritischen Einsätzen mindestens eingehalten werden.
Die in den Schutzzielen dargestellte Technik in den Feuerwehrstandorten wurde
in Abstimmung der amtsangehörigen Gemeinden festgelegt.
Vor der Festlegung der Schutzziele per
Beschluss durch die Gemeindevertretung erfolgte gemäß § 3 BrSchG M-V die
Herstellung des Benehmens (Plausibilitätsprüfung) durch die
Brandschutzdienststelle des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Ein
Exemplar der BSBP wurde im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung an den
Bürgermeister und die Wehrführung übergeben. Bei Bedarf kann der BSBP im Amt
Stralendorf, FD I Ordnungsrecht, eingesehen werden bzw. per PDF-Datei zur
Verfügung gestellt werden. In der Anlage erhalten Sie die vordefinierten
Schutzziele für die vorhandenen Gefahrenarten (Anlage 10).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende
Brandschutzbedarfsplanung und legt für
ihr Gebiet Schutzziele für die
vorhandenen Gefahrenarten fest, gemäß Anlage 10 der
BSBP.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Maßnahmen aus der BSBP sind in den
zukünftigen Haushaltsplänen zu berücksichtigen. Die Höhe der Mittel kann noch
nicht abschließend bestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der
anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon
stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
/
Stimmenenthaltungen:
/
Ungültige Stimmen: /