Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Dümmer ist mit dem Land Mecklenburg – Vorpommern in der Sache, Steganlage Nr. 40 am Restaurant Ossenkopp, einen Pachtvertrag eingegangen. Die Pachtdauer beträgt 10 Jahre (01.01.2020 – 31.12.2031) und verlängert sich bei nicht ordentlicher Kündigung um jeweils ein weiteres Jahr.

Die auf der Pachtfläche vorhandene Steganlage der Gemeinde Dümmer sind von der Gemeinde in einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand und auf eigene Kosten zu erhalten.

Der Zustand der Steganlage macht die Demontage und einen Neuaufbau erforderlich. Ein Großteil der Kosten werden durch Spenden getragen. Laut Angebot vom 09.06.2020, ist mit Kosten in Höhe von 27.139,14 € für die Demontage und Neuaufbau zu rechnen. Die Gemeinde Dümmer müsste einen Kostenanteil von 11.000,00 € übernehmen, deren Ursache die zusätzlich   zu ersetzenden maroden Pfahlköpfe sind. Die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Auszahlung nach §50 KV M-V werden als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dümmer beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.000,00 €  für die Demontage und Neubau der Steganlage Nr. 40 am Restaurant Ossenkopp.

 

Finanzielle Auswirkungen:

11.000,00 € investive Mehrauszahlungen

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 4

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -