Sach- und Rechtslage:
Am 11.12.2001 wurde der Aufstellungsbeschluß für den B – Plan Nr. 14 ”Sandweg” gefaßt, gleichzeitig wurde das Gebiet mit einer Veränderungssperre belegt.
Am 17.04.2002 wurde der Aufstellungsbeschluß für
den B – Plan Nr. 15 ”Dorfkern Pampow”
gefaßt, auch dieses Gebiet wurde mit einer Veränderungssperre belegt.
Entsprechend § 17 Abs. 1 tritt die Veränderungssperre nach
2 Jahren außer Kraft, die Gemeinde kann um ein Jahr verlängern.
Dauert die Verlängerungssperre
länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt des Beginns oder der 1. Zurückstellung eines Baugesuches sind
angemessene Entschädigungen durch die Gemeinde nach § 18 Bau GB zu leisten..
Da eine Verlängerung über zwei
Jahre begründet sein sollte wäre jetzt der Zeitpunkt die Verfahren für die B –
Pläne 14 und 15 weiterzuführen, da die Veränderungssperre
erst nach Abschluß der Verfahren automatisch aufgehoben ist . ( § 17 Abs. 5 Bau
GB ).
Es geht dabei vorrangig darum
den Gebietscharakter fest zuschreiben und möglicherweise einige Nutzungsarten
im Sinne einer gesunden Ortsentwicklung auszuschließen .
Da die gesamte Bauleitplanung
in der Gemeinde Pampow durch das Planungsbüro
Masuch & Olbrisch bzw. Maync & Schulz bisher erarbeitet wurde und dort
große Ortskenntnis vorausgesetzt werden
kann , wird vorgeschlagen das Planungsbüro
Maync & Schulz mit der
Aufgabe zu betrauen .
Beschlussvorschlag:
Das Planungsbüro Maync & Schulz wird beauftragt Entwürfe für die
B – Pläne Nr. 14 ”Sandweg” und Nr. 15
”Dorfkern Pampow” zu erarbeiten. Der entsprechende Vertrag ist dem stellv.
Bürgermeister zur Unterschrift
vorzulegen .
Die Mindestsätze der HOAI sind
als Basis anzunehmen .
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Herr SchulzHartwig , Herr Schulz Jörg , Frau Maync
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0