Sitzung: 17.03.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 12 Ja
Vorlage: 2003/WIT/120
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeinde Wittenförden beabsichtigt die Schließung der Zuwegung zum
VE-Plangebiet Woltersmoor über die Schweriner Straße für Kraftfahrzeuge. Die
Straße soll für Fußgänger und Radfahrer geöffnet bleiben.Es sollen zur Sperrung
Poller angebracht werden. Ein Teilstück der Straße ist bisher nicht öffentlich
gewidmet. Im Januar 1993 vorhandene Straßen sind durch das Straßen-und
Wegegesetz M-V mit dessen Erscheinen
öffentlich gewidmet. Für den neu errichteten Straßenabschnitt (gesamte
Erschließungsstraße) muß die formelle Widmung
noch erfolgen. Diese Widmung soll durch den Beschluß erreicht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Wittenförden beschließt folgende Widmung:
Straße: “Zum Woltersmoor”
Gemarkung Wittenförden, Flur 2 (Beiblatt) Wittenförden,
Flurstück 68/63
2.925 m²
die Straße ist eine öffentliche Gemeindestraße
die Straße dient dem Anliegerverkehr
die Straße wird auf der Zuwegung von der Schweriner
Straße mittig mit Pollern
gesperrt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0