Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden beabsichtigt die Schließung der Zuwegung zum VE-Plangebiet Woltersmoor über die Schweriner Straße für Kraftfahrzeuge. Die Straße soll für Fußgänger und Radfahrer geöffnet bleiben.Es sollen zur Sperrung Poller angebracht werden. Ein Teilstück der Straße ist bisher nicht öffentlich gewidmet. Im Januar 1993 vorhandene Straßen sind durch das Straßen-und Wegegesetz  M-V mit dessen Erscheinen öffentlich gewidmet. Für den neu errichteten Straßenabschnitt (gesamte Erschließungsstraße) muß die formelle Widmung  noch erfolgen. Diese Widmung soll durch den Beschluß erreicht werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt folgende Widmung:

 

            Straße: “Zum Woltersmoor”

            Gemarkung Wittenförden, Flur 2 (Beiblatt) Wittenförden, Flurstück 68/63

            2.925 m²

 

            die Straße ist eine öffentliche Gemeindestraße

 

            die Straße dient dem Anliegerverkehr

 

            die Straße wird auf der Zuwegung von der Schweriner Straße mittig mit Pollern

            gesperrt

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0