Sitzung: 15.06.2020 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/AMT/317
Sach- und
Rechtslage:
Die Vorlage eines
Medienentwicklungsplanes in Zuständigkeit des Schulträgers ist die wichtigste
Voraussetzung, um den Status der Förderwürdigkeit zu erlangen. Originäre
Aufgabe der Schulen ist die Erarbeitung von Medienbildungskonzepten, die
immanenter Bestandteil des Medienentwicklungsplanes sind. In diesen Konzepten
definiert die Schule die pädagogischen Ziele und Aufgabenstellungen, deren
technische Umsetzung in den Medienentwicklungsplan einfließt.
Im Rahmen der
Digitalisierung beschreitet auch das Amt Stralendorf neue Wege, indem über den
beauftragten IT-Dienstleister KSM in Zusammenarbeit mit der ifib – consult GmbH
aus Bremen ein relativ vereinheitlichtes Planungswerk für eine Reihe eher
kleinerer bis mittlerer Schulträger erstellt wurde. Fokussiert wurden in der
Herangehensweise durch KSM der IST-Zustand an den Schulen und der Bedarf aus
schulischer Sicht – zusammengefasst und fachlich bewertet entstand so ein
Orientierungsrahmen für die beteiligten Schulträger; ergänzt mit
Beispielrechnungen, die jedoch konkret vor Ort mit jeder beteiligten Schule
ausgestaltet werden müssen. Das heißt, mit dem Beschluss dieses
Medienentwicklungsplanes wird ein Rahmen für die weitere Entwicklung gesteckt.
Die zugehörigen detaillierten Finanzplanungen für die Umsetzung werden nach
Maßgabe des Haushaltes mit den Haushaltsbeschlüssen festgesetzt.
Eine
bedarfsgerechte Breitbandanbindung der Schulen ist hierbei von elementarer
Bedeutung.
Wesentlich für das
Verständnis ist, dass sich alle beteiligten Akteure in einem sich ständig
weiterentwickelnden Prozess bewegen. Auch Medienbildungskonzepte bedürfen einer
kontinuierlichen Interaktion durch eine (nicht homogene) Lehrerschaft.
Vorab seien hier
einige Eckdaten und Zwischenergebnisse benannt:
Die Richtlinie von
Bund und Land M-V zur Förderung der Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt)
unterstützt die Schulträger insbesondere bei der Finanzierung von:
- Aufbau und Verbesserung der digitalen
Vernetzung einschließlich notwendiger Hardwarekomponenten zur Steuerung der
Netzwerkinfrastruktur und Servertechnik
sowie damit verbundene bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen der Schulgebäude
- Installation von schulischem WLAN
- Anzeige- und Interaktionsgeräten (sog.
Whiteboards), digitalen Arbeitsgeräten
- nachrangig schulgebundenen mobilen
Endgeräten für Schüler (Laptops, Notebooks, Tablets; jedoch keine Smartphones)
Die maximale Höhe der
Förderung von Bund und Land setzt sich – aus heutiger Sicht- zusammen aus:
a) Sockelbeträgen je Schulart (Grundschulen – 40 T€, weiterführende Schulen –
50 T€)
b) additivem Zuschuss nach Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 x Schülersatz
c) Hinzurechnung von 10% des rechnerischen Ergebnisses aus a) und b) als
Kofinanzierung des Landes → kein Eigenanteil der Schulträger erforderlich
(allerdings muss der Schulträger alle Kosten, die diese Förderhöhen
übersteigen, selbst finanzieren)
Vorgesehene
Förderjahre und maximal mögliche Zuwendungshöhen:
1. Schule
Stralendorf…………. 2021 309.000,00
€
2. Grundschule
Pampow…. 2021 100.474,00
€
3. Grundschule Wittenförden 2021 86.636,00 €
Gegenwärtiger
Erkenntnisstand an der Schule Stralendorf:
Gegenwärtig
befinden wir uns als Schulträger im Prozess der Kostenermittlung sowohl für
bauliche Erfordernisse als auch hinsichtlich der künftigen IT-Ausstattung sowie
der Folgekosten für Administration, und die Schulen in der Ausarbeitung der
Medienbildungskonzepte. Dieser Prozess wird durch fachkundige Beratung seitens
KSM begleitet.
Die Mittel des
Digitalpaktes sollen vorrangig für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen
für die Breitbandnutzung an der Schule Stralendorf genutzt werden.
Beschlussvorschlag:
- Der Amtsausschuss
beschließt den Medienentwicklungsplan für das Gymnasiale Schulzentrum des
Amtes Stralendorf.
- Die Entwürfe der
Medienentwicklungspläne für die Grundschulen der Gemeinden Pampow und
Wittenförden werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Amt wird als Schulträger
des Gymnasialen Schulzentrums die Mittel für die Umsetzung des Digitalpaktes im
Haushalt 2021 vorsehen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 16
Davon stimmberechtigt: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-