Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

   Sach- und Rechtslage:

 

Die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes in Zuständigkeit des Schulträgers ist die wichtigste Voraussetzung, um den Status der Förderwürdigkeit zu erlangen. Originäre Aufgabe der Schulen ist die Erarbeitung von Medienbildungskonzepten, die immanenter Bestandteil des Medienentwicklungsplanes sind. In diesen Konzepten definiert die Schule die pädagogischen Ziele und Aufgabenstellungen, deren technische Umsetzung in den Medienentwicklungsplan einfließt.

Im Rahmen der Digitalisierung beschreitet auch das Amt Stralendorf neue Wege, indem über den beauftragten IT-Dienstleister KSM in Zusammenarbeit mit der ifib – consult GmbH aus Bremen ein relativ vereinheitlichtes Planungswerk für eine Reihe eher kleinerer bis mittlerer Schulträger erstellt wurde. Fokussiert wurden in der Herangehensweise durch KSM der IST-Zustand an den Schulen und der Bedarf aus schulischer Sicht – zusammengefasst und fachlich bewertet entstand so ein Orientierungsrahmen für die beteiligten Schulträger; ergänzt mit Beispielrechnungen, die jedoch konkret vor Ort mit jeder beteiligten Schule ausgestaltet werden müssen. Das heißt, mit dem Beschluss dieses Medienentwicklungsplanes wird ein Rahmen für die weitere Entwicklung gesteckt. Die zugehörigen detaillierten Finanzplanungen für die Umsetzung werden nach Maßgabe des Haushaltes mit den Haushaltsbeschlüssen festgesetzt.

 

Eine bedarfsgerechte Breitbandanbindung der Schulen ist hierbei von elementarer Bedeutung.

Wesentlich für das Verständnis ist, dass sich alle beteiligten Akteure in einem sich ständig weiterentwickelnden Prozess bewegen. Auch Medienbildungskonzepte bedürfen einer kontinuierlichen Interaktion durch eine (nicht homogene) Lehrerschaft.

Vorab seien hier einige Eckdaten und Zwischenergebnisse benannt:

Die Richtlinie von Bund und Land M-V zur Förderung der Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt) unterstützt die Schulträger insbesondere bei der Finanzierung von:

-          Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung einschließlich notwendiger Hardwarekomponenten zur Steuerung der Netzwerkinfrastruktur und Servertechnik

sowie damit verbundene bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen der Schulgebäude

-          Installation von schulischem WLAN

-          Anzeige- und Interaktionsgeräten (sog. Whiteboards), digitalen Arbeitsgeräten

-          nachrangig schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schüler (Laptops, Notebooks, Tablets; jedoch keine Smartphones)

 

Die maximale Höhe der Förderung von Bund und Land setzt sich – aus heutiger Sicht- zusammen aus:

a)      Sockelbeträgen je Schulart (Grundschulen – 40 T€, weiterführende Schulen – 50 T€)

b)      additivem Zuschuss nach Schülerzahl im Schuljahr 2017/18 x Schülersatz

c)       Hinzurechnung von 10% des rechnerischen Ergebnisses aus a) und b) als Kofinanzierung des Landes → kein Eigenanteil der Schulträger erforderlich (allerdings muss der Schulträger alle Kosten, die diese Förderhöhen übersteigen, selbst finanzieren)

 

Vorgesehene Förderjahre und maximal mögliche Zuwendungshöhen:

1.     Schule Stralendorf………….       2021                 309.000,00 €

2.     Grundschule Pampow….            2021                 100.474,00 €

3.     Grundschule Wittenförden          2021                   86.636,00 €

 

Gegenwärtiger Erkenntnisstand an der Schule Stralendorf:

 

Gegenwärtig befinden wir uns als Schulträger im Prozess der Kostenermittlung sowohl für bauliche Erfordernisse als auch hinsichtlich der künftigen IT-Ausstattung sowie der Folgekosten für Administration, und die Schulen in der Ausarbeitung der Medienbildungskonzepte. Dieser Prozess wird durch fachkundige Beratung seitens KSM begleitet.

 

Die Mittel des Digitalpaktes sollen vorrangig für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für die Breitbandnutzung an der Schule Stralendorf genutzt werden.

Beschlussvorschlag:

 

    1. Der Amtsausschuss beschließt den Medienentwicklungsplan für das Gymnasiale Schulzentrum des Amtes Stralendorf.
    2. Die Entwürfe der Medienentwicklungspläne für die Grundschulen der Gemeinden Pampow und Wittenförden werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das Amt wird als Schulträger des Gymnasialen Schulzentrums die Mittel für die Umsetzung des Digitalpaktes im Haushalt 2021 vorsehen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        16

Davon stimmberechtigt:                                               16

Ja-Stimmen:                                                    16

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -