Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

In der Kita “Sonnenschein” werden u.a. Kinder aus der Gemeinde Gammelin betreut.

Nach Aufschlüsselung der Investitionskosten pro Kind 2001/2002 beteiligte sich die Gemeinde Gammelin mit einem Betrag in Höhe von 2.074,31 € mit der Bedingung zukünftig stets 4 bis 5 Betreuungsplätze für Kinder aus Gammelin vorzuhalten.

 

Dies soll vertraglich festgehalten werden.

 

Die Gemeinde Gammelin

- ist einverstanden, dass 5 Plätze nur unter Einhaltung der

  Kindertagesstättenbetriebserlaubnis vorgehalten werden;

            - stimmt der Bereitschaft zu, sich an zukünftigen Kita-Investitionen zu beteiligen.

 

Anlage:   Von der Gemeinde Gammelin am 04.03.2003 unterschriebene Vereinbarung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Vereinbarung mit der Gemeinde Gammelin.

 

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       9

Davon stimmberechtigt:                                                  9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0