Sitzung: 15.06.2020 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/AMT/316
Sach- und Rechtslage:
Der Schule Stralendorf fehlen weitere Räume sowie
ausreichend Plätze für eine Mittagsversorgung der Schüler.
Es soll eine Planungsunterlage für Fördermittelanträge
erarbeitet werden.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt sich im
Verhältnis zu seinen Gymnasiasten finanziell an Planungs- und Baukosten für den
Erweiterungsbau II beteiligen.
Die Planungskosten sind grundsätzlich förderfähig. Die
Ausschreibung erfolgt europaweit.
Es handelt sich um ein zweistufiges
Ausschreibungsverfahren, das aus Gründen der Rechtssicherheit durch die
Vergabestelle KSM erfolgt.
In der ersten Stufe werden nach einem
Teilnahmewettbewerb die Planungsbüros ausgewählt, die im weiteren Verfahren
Angebote abgeben können. KSM rät uns zu 5-6 Büros, nicht mehr als 10.
Diese Entscheidung anhand einer aufzustellenden
Bewertungsmatrix wie Anzahl der Mitarbeiter, vergleichbare Projekte, Nähe zum
Auftraggeber u.ä. sollte in einem entspr. Gremium getroffen werden.
Die ausgewählten Büros werden dann Angebote abgeben, die
mit einem Vergabevorschlag dem Amtsausschuss zur Entscheidung über eine
Beauftragung vorgelegt werden.
Die Planungsleistung wird nur stufenweise beauftragt und
abgerufen.
Beschlussvorschlag:
Der
Amtsausschuss beschließt, dass die Entscheidung über die Teilnahme am
Wettbewerb für die Planungsleistungen Erweiterungsbau II durch ein Gremium
getroffen wird. Dieses Gremium ist wie folgt zu besetzen: Amtsvorsteher, 1.
Stellvertreter, 2. Stellvertreter, LVB, FDL III, 1 SB Bau.
Die
Entscheidung über die Beauftragung eines Planungsbüros ist vom Amtsausschuss zu
treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt sind 60.000,EUR
Planungskosten für investive Maßnahmen eingestellt. Für den Erweiterungsbau II
sollen diese Mittel nur als förderfähige Mittel nach Ausschreibung eingesetzt
werden.
Die Kosten für die
Ausschreibung durch KSM werden gesondert im Haushalt berücksichtigt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 16
Davon stimmberechtigt: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -