Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Schule Stralendorf fehlen weitere Räume sowie ausreichend Plätze für eine Mittagsversorgung der Schüler.

Es soll eine Planungsunterlage für Fördermittelanträge erarbeitet werden.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beabsichtigt sich im Verhältnis zu seinen Gymnasiasten finanziell an Planungs- und Baukosten für den Erweiterungsbau II beteiligen.

 

Die Planungskosten sind grundsätzlich förderfähig. Die Ausschreibung erfolgt europaweit.

Es handelt sich um ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren, das aus Gründen der Rechtssicherheit durch die Vergabestelle KSM erfolgt.

In der ersten Stufe werden nach einem Teilnahmewettbewerb die Planungsbüros ausgewählt, die im weiteren Verfahren Angebote abgeben können. KSM rät uns zu 5-6 Büros, nicht mehr als 10.

Diese Entscheidung anhand einer aufzustellenden Bewertungsmatrix wie Anzahl der Mitarbeiter, vergleichbare Projekte, Nähe zum Auftraggeber u.ä. sollte in einem entspr. Gremium getroffen werden.

 

Die ausgewählten Büros werden dann Angebote abgeben, die mit einem Vergabevorschlag dem Amtsausschuss zur Entscheidung über eine Beauftragung vorgelegt werden.

 

Die Planungsleistung wird nur stufenweise beauftragt und abgerufen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, dass die Entscheidung über die Teilnahme am Wettbewerb für die Planungsleistungen Erweiterungsbau II durch ein Gremium getroffen wird. Dieses Gremium ist wie folgt zu besetzen: Amtsvorsteher, 1. Stellvertreter, 2. Stellvertreter, LVB, FDL III, 1 SB Bau.

 

Die Entscheidung über die Beauftragung eines Planungsbüros ist vom Amtsausschuss zu treffen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt sind 60.000,EUR Planungskosten für investive Maßnahmen eingestellt. Für den Erweiterungsbau II sollen diese Mittel nur als förderfähige Mittel nach Ausschreibung eingesetzt werden.

Die Kosten für die Ausschreibung durch KSM werden gesondert im Haushalt berücksichtigt.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        16

Davon stimmberechtigt:                                               16

Ja-Stimmen:                                                    16

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                                   -

Ungültige Stimmen:                                           -