Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden Planungsleistungen für die Planung der Sanierung und des Brandschutzes zur Vorbereitung der Umsetzung der Maßnahmen in 2021-23 eingestellt und beschlossen. Als Maßnahmen sind u.a. das dringend notwendige Brandschutzkonzept mit den sich daraus ergebenden Maßnahmen enthalten, die behinderte gerechte Erschließung des Hauptgebäudes, die Bildung von Räumen im Bereich der großen Flure, Akustikmaßnahmen in Klassenräumen und Fluren, Erneuerung Innentüren, Sanierung Aula, Erneuerung der E-Anlage

Und Erneuerung der Beleuchtung auf LED sowie der Schwachstromanlagen und der Aufbau der Infrastruktur für die Digitalisierung. Eine Vergabe an einen Generalplaner wurde seitens des Amtes, bedingt durch den hohen Koordinierungsaufwand, wird aber als notwendig und unabweisbar betrachtet.

Die Ausschreibung erfolgt europaweit.

Es handelt sich um eine 2 stufiges Ausschreibungsverfahren, dass aus Gründen der Rechtssicherheit durch die Vergabestelle KSM erfolgt.

In der ersten Stufe werden nach einem Teilnahmewettbewerb Planungsbüros ausgewählt, die im weiteren Verfahren Angebote abgeben können. KSM rät uns zu 5-6 Büros, nicht mehr als 10.

Diese Entscheidung anhand einer aufzustellenden Bewertungsmatrix wie Anzahl der Mitarbeiter

vergleichbare Projekte, Nähe zum Auftraggeber u.ä. sollte in einem entsprechenden Gremium getroffen werden.

Die ausgewählten Bewerber werden dann Angebote abgeben, die mit einem Vergabevorschlag dem Amtsausschuss zur Entscheidung über eine Beauftragung vorgelegt werden.

 

Die Planungsleistung wird stufenweise beauftragt und abgerufen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, dass die Entscheidung über die Teilnahme am Wettbewerb für die Planungsleistungen Haus 1 durch ein Gremium getroffen wird. Dieses Gremium ist wie folgt zu besetzen: Amtsvorsteher, 1. Stellvertreter, 2. Stellvertreter, LVB, FDL III, 1 SB Bau.

 

Die Entscheidung über die Beauftragung eines Planungsbüros ist vom Amtsausschuss zu treffen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2020 stehen anteilig 290.000 € für Planung und Umsetzung der Maßnahmen für die nächsten Jahre  zur Verfügung.    

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        16

Davon stimmberechtigt:                                               16

Ja-Stimmen:                                                    16

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -