Sitzung: 15.06.2020 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/AMT/314
Sach- und Rechtslage:
Für das Haushaltsjahr 2020 wurden Planungsleistungen für
die Planung der Sanierung und des Brandschutzes zur Vorbereitung der Umsetzung
der Maßnahmen in 2021-23 eingestellt und beschlossen. Als Maßnahmen sind u.a.
das dringend notwendige Brandschutzkonzept mit den sich daraus ergebenden
Maßnahmen enthalten, die behinderte gerechte Erschließung des Hauptgebäudes,
die Bildung von Räumen im Bereich der großen Flure, Akustikmaßnahmen in
Klassenräumen und Fluren, Erneuerung Innentüren, Sanierung Aula, Erneuerung der
E-Anlage
Und Erneuerung der Beleuchtung auf LED sowie der
Schwachstromanlagen und der Aufbau der Infrastruktur für die Digitalisierung.
Eine Vergabe an einen Generalplaner wurde seitens des Amtes, bedingt durch den
hohen Koordinierungsaufwand, wird aber als notwendig und unabweisbar
betrachtet.
Die Ausschreibung erfolgt europaweit.
Es handelt sich um eine 2 stufiges
Ausschreibungsverfahren, dass aus Gründen der Rechtssicherheit durch die
Vergabestelle KSM erfolgt.
In der ersten Stufe werden nach einem
Teilnahmewettbewerb Planungsbüros ausgewählt, die im weiteren Verfahren
Angebote abgeben können. KSM rät uns zu 5-6 Büros, nicht mehr als 10.
Diese Entscheidung anhand einer aufzustellenden
Bewertungsmatrix wie Anzahl der Mitarbeiter
vergleichbare Projekte, Nähe zum Auftraggeber u.ä.
sollte in einem entsprechenden Gremium getroffen werden.
Die ausgewählten Bewerber werden dann Angebote abgeben,
die mit einem Vergabevorschlag dem Amtsausschuss zur Entscheidung über eine
Beauftragung vorgelegt werden.
Die Planungsleistung wird stufenweise beauftragt und
abgerufen.
Beschlussvorschlag:
Der
Amtsausschuss beschließt, dass die Entscheidung über die Teilnahme am
Wettbewerb für die Planungsleistungen Haus 1 durch ein Gremium getroffen wird.
Dieses Gremium ist wie folgt zu besetzen: Amtsvorsteher, 1. Stellvertreter, 2.
Stellvertreter, LVB, FDL III, 1 SB Bau.
Die
Entscheidung über die Beauftragung eines Planungsbüros ist vom Amtsausschuss zu
treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 stehen anteilig 290.000 € für Planung
und Umsetzung der Maßnahmen für die nächsten Jahre zur Verfügung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder des Amtsausschusses von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 16
Davon stimmberechtigt: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-