Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss 2018/AMT/267 vom 10.10.2018 wurden Mittel in Höhe von 250.000,00 € bereitgestellt und über eine Mittelerhöhung 2020 stehen für die Investive Maßnahme insgesamt 363.500,00 € bereit.

 

Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme offenbarten sich verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der der Entstehung des Gebäudes.

 

Die Geruchsbelastung im Bürgerbüro gab den Anlass, die Maßnahme auf den Austausch des Bodens im Bürgerbüro auszuweiten und das Gebäude mit einer zusätzlichen Gasversorgung auszustatten. Jedoch wurden die Kosten für den Gasanschluss und deren Beantragung vom Planer nicht erfasst. Ebenso fehlten die Kosten für den SIGEKO gem. Baustellen-Verordnung.

 

Die Baukosten wurden seitens des Objekt-Planers am 16.11.2018 auf 322.684,27 € angepasst.

Auch die Honorare für die Planer wurden nicht pauschaliert, so dass Nachforderungen bzw. Anpassungen geltend gemacht werden. Die endgültigen Forderungen liegen noch nicht final vor.

 

Auflagen aus der ursprünglichen Baugenehmigung sowie der zugehörigen Stellungnahme des LAGUS wurden nicht umgesetzt. Durch fehlende Untersuchungen der Bausubstanz wurden kostenintensive Leistungen erst im Bauprozess erfasst. Das Vorhaben unterliegt gem. Kriterienkatalog einer baufachlichen Prüfung. Diese Forderung fand seitens der Planer lange keine Beachtung und wurde in den Kosten nicht berücksichtigt. (Kosten ca. 42 T€)

 

Es traten erhebliche Störungen des Bauablaufes durch den festgestellten Schaden des Daches ein. Diese hatten finanzielle Auswirkungen auf das Vorhaben. Einerseits durch Kostensteigerungen, andererseits durch Anpassarbeiten infolge der Dachsanierung. (Kosten ca.- 10 T€) (Hinweis: Die Dachsanierung selber wurde bei der Gebäudeunterhaltung 2019 finanziell abgewickelt.)

 

Durch die im Amtsgebäude voranschreitende Vorbereitung der Umstrukturierung des Datennetzes konnte in der Amtsscheune der Serverraum im OG aufgelöst und diese Fläche als Bürofläche nutzbar gemacht werden. (IT-Umstellung – Kosten ca. 10 T€)

 

Ein zusätzliches Fenster und eine Brandschutzverkleidung der Unterverteilungen wurden notwendig. Die Anordnung und Ausbildung der Rettungswege wurden neu organisiert.

In diesem Zusammenhang wurde das Fluchttreppenhaus mit einer Tür nach außen und einem Oberlicht ausgestattet. Ferner wurde ein Entwässerungsanschluss notwendig.

Der Fußboden wurde abgesenkt, um die geforderte Mindestdurchgangshöhe zu erreichen.

(Geländer, Sonnenschutz, Fenster im OG zum Öffnen herrichten, Fluchttür Treppenhaus,

Tür Treppenhaus OG – Kosten ca. 25 T€

 

Seitens des Amtes wurde der zur Ausführung gekommene Lift mit aufzugsähnlichen Schalt- und Kabinenelementen beauftragt.

Die Alarmanlage wurde auf die Ausbaureserve und Fluchttüren erweitert sowie ein Klingelmodul für die Telefonanlage eingebaut.

Die Oberlichter und Sonnenschutzanlagen wurden mit einer Steuerung ausgestattet, das Datennetz des Bürgerbüros wurde aus dem OG (Serverraum) in den HA Raum umverlegt, es erfolgte eine zusätzliche Verkabelung für eine WLAN-Ausstattung des Hauses. Die vorhandene Brandschutzverkabelung wurde durch Arbeiten am Dach beschädigt, so dass diese wiedererrichtet werden musste. (Kosten für alles ca. 36 T€)

 

Durch die beschriebenen Leistungen, die mehrheitlich bereits ausgeführt, beauftragt und abgerechnet wurden, erreichen die investiven Gesamtkosten den geplanten Ansatz von 363.500,00 €.

(Planansatz 2018 – 201.000,00 €, Planansatz 2019 weitere 49.000,00€ und Planansatz 2020 weitere 113.500,00€. Der Gesamtansatz bisher betrug 363.500,00 €)

 

In diesen Kosten nicht enthalten, sind die nun notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit weiteren Abbruchmaßnahmen des Fußbodenaufbau und einem gutachterlich festgestellten Schimmelpilzbefall der Dämmung im Fußboden. Abbrucharbeiten und Schimmelpilzsanierung nach gesetzlichen Vorgaben durch ein zertifiziertes Unternehmen sind notwendig. Somit ist die Elektroinstallation durch Verlust der Unterflurverkabelung zu erneuern, die entfallende Fußbodenheizung ist durch statische Heizkörper im Bürgerbüro zu ergänzen. Estrich-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten sind notwendig.  (85.500,00 T€) sh. Anlage 1 diese Kosten sind dem Konto Instandhaltung zuzuordnen 01.114.5231 und stellen eine überplanmäßige Ausgabe dar,

 

Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe gem. §50 KV M-V werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus liquiden Mitteln des Amtes.

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Amtsausschuss beschließt einen Kostenrahmen von 85.500,00 € als überplanmäßige Ausgabe (Konto 01.114.5231). Der Amtsvorsteher wird bevollmächtigt Aufträge in diesem Kostenrahmen zu erteilen.   

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2020 sind für die Instandsetzung des Bürgerbüro in der Amtsscheune nunmehr Mittel in einer Gesamthöhe von weiteren 85.500,00 € (Ansatz Produktkonto 114.5231 – 70.000 €) notwendig.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         17

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        16

Davon stimmberechtigt:                                               16

Ja-Stimmen:                                                    15

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      1

Ungültige Stimmen:                                          -