Sitzung: 15.06.2020 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2020/AMT/311
Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss 2018/AMT/267 vom 10.10.2018 wurden Mittel
in Höhe von 250.000,00 € bereitgestellt und über eine Mittelerhöhung 2020
stehen für die Investive Maßnahme insgesamt 363.500,00 € bereit.
Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme offenbarten sich
verschiedene Probleme im Zusammenhang mit der der Entstehung des Gebäudes.
Die Geruchsbelastung im Bürgerbüro gab den Anlass, die
Maßnahme auf den Austausch des Bodens im Bürgerbüro auszuweiten und das Gebäude
mit einer zusätzlichen Gasversorgung auszustatten. Jedoch wurden die Kosten für
den Gasanschluss und deren Beantragung vom Planer nicht erfasst. Ebenso fehlten
die Kosten für den SIGEKO gem. Baustellen-Verordnung.
Die Baukosten wurden seitens des Objekt-Planers am
16.11.2018 auf 322.684,27 € angepasst.
Auch die Honorare für die Planer wurden nicht
pauschaliert, so dass Nachforderungen bzw. Anpassungen geltend gemacht werden.
Die endgültigen Forderungen liegen noch nicht final vor.
Auflagen aus der ursprünglichen Baugenehmigung sowie der
zugehörigen Stellungnahme des LAGUS wurden nicht umgesetzt. Durch fehlende
Untersuchungen der Bausubstanz wurden kostenintensive Leistungen erst im Bauprozess
erfasst. Das Vorhaben unterliegt gem. Kriterienkatalog einer baufachlichen
Prüfung. Diese Forderung fand seitens der Planer lange keine Beachtung und
wurde in den Kosten nicht berücksichtigt. (Kosten ca. 42 T€)
Es traten erhebliche Störungen des Bauablaufes durch den
festgestellten Schaden des Daches ein. Diese hatten finanzielle Auswirkungen
auf das Vorhaben. Einerseits durch Kostensteigerungen, andererseits durch
Anpassarbeiten infolge der Dachsanierung. (Kosten ca.- 10 T€) (Hinweis:
Die Dachsanierung selber wurde bei der Gebäudeunterhaltung 2019 finanziell
abgewickelt.)
Durch die im Amtsgebäude voranschreitende Vorbereitung
der Umstrukturierung des Datennetzes konnte in der Amtsscheune der Serverraum
im OG aufgelöst und diese Fläche als Bürofläche nutzbar gemacht werden.
(IT-Umstellung – Kosten ca. 10 T€)
Ein zusätzliches Fenster und eine Brandschutzverkleidung
der Unterverteilungen wurden notwendig. Die Anordnung und Ausbildung der
Rettungswege wurden neu organisiert.
In diesem Zusammenhang wurde das Fluchttreppenhaus mit
einer Tür nach außen und einem Oberlicht ausgestattet. Ferner wurde ein
Entwässerungsanschluss notwendig.
Der Fußboden wurde abgesenkt, um die geforderte
Mindestdurchgangshöhe zu erreichen.
(Geländer, Sonnenschutz, Fenster im OG zum Öffnen
herrichten, Fluchttür Treppenhaus,
Tür Treppenhaus OG – Kosten ca. 25 T€
Seitens des Amtes wurde der zur Ausführung gekommene
Lift mit aufzugsähnlichen Schalt- und Kabinenelementen beauftragt.
Die Alarmanlage wurde auf die Ausbaureserve und
Fluchttüren erweitert sowie ein Klingelmodul für die Telefonanlage eingebaut.
Die Oberlichter und Sonnenschutzanlagen wurden mit einer
Steuerung ausgestattet, das Datennetz des Bürgerbüros wurde aus dem OG
(Serverraum) in den HA Raum umverlegt, es erfolgte eine zusätzliche Verkabelung
für eine WLAN-Ausstattung des Hauses. Die vorhandene Brandschutzverkabelung
wurde durch Arbeiten am Dach beschädigt, so dass diese wiedererrichtet werden
musste. (Kosten für alles ca. 36 T€)
Durch die beschriebenen Leistungen, die mehrheitlich
bereits ausgeführt, beauftragt und abgerechnet wurden, erreichen die investiven
Gesamtkosten den geplanten Ansatz
von 363.500,00 €.
(Planansatz 2018 – 201.000,00
€, Planansatz 2019 weitere 49.000,00€ und Planansatz 2020 weitere 113.500,00€.
Der Gesamtansatz bisher betrug 363.500,00 €)
In diesen Kosten nicht enthalten, sind die nun
notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit weiteren Abbruchmaßnahmen des
Fußbodenaufbau und einem gutachterlich festgestellten Schimmelpilzbefall der Dämmung
im Fußboden. Abbrucharbeiten und Schimmelpilzsanierung nach gesetzlichen
Vorgaben durch ein zertifiziertes Unternehmen sind notwendig. Somit ist die
Elektroinstallation durch Verlust der Unterflurverkabelung zu erneuern, die
entfallende Fußbodenheizung ist durch statische Heizkörper im Bürgerbüro zu
ergänzen. Estrich-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten sind notwendig. (85.500,00 T€) sh. Anlage 1 diese Kosten sind
dem Konto Instandhaltung zuzuordnen 01.114.5231 und stellen eine überplanmäßige
Ausgabe dar,
Die Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe gem.
§50 KV M-V werden als gegeben angenommen. Die Deckung erfolgt vorläufig aus
liquiden Mitteln des Amtes.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt einen Kostenrahmen von
85.500,00 € als überplanmäßige Ausgabe (Konto 01.114.5231). Der Amtsvorsteher
wird bevollmächtigt Aufträge in diesem Kostenrahmen zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020
sind für die Instandsetzung des Bürgerbüro in der Amtsscheune nunmehr
Mittel in einer Gesamthöhe von weiteren 85.500,00 € (Ansatz Produktkonto
114.5231 – 70.000 €) notwendig.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 17
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 16
Davon stimmberechtigt: 16
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
1
Ungültige Stimmen:
-