Sitzung: 18.06.2020 Gemeindevertretung Pampow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/PAM/131
Sach- und Rechtslage:
Nachdem die Gemeindevertretung am 04.12.2019 den
Beschluss über die Aufstellung
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Immenhorst, 3.
Bauabschnitt“ gefasst hat, liegt nunmehr
der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.
städtebaulicher Entwurf zur frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der städtebauliche Entwurf zur
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) dient der Unterrichtung der
Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung, der Veranschaulichung der
Planungslösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen, die die Entwicklung
des gegenwärtig unbebauten Gebietes zu einem Wohngebiet mit sich bringt.
Der städtebauliche Entwurf zur
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
als Diskussionsgrundlage bietet die Möglichkeit zur Äußerung und
Erörterung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung gemeinsam mit der
Öffentlichkeit.
Der städtebauliche Entwurf entspricht
im planungsrechtlichen Sinne einem Vorentwurf, der an keine rechtlichen Gestaltungs-
bzw. Darstellungskriterien gebunden ist.
Zur Verdeutlichung der Planungsabsichten
der Gemeinde Pampow werden neben dem städtebaulichen Entwurf eine
Kurzbegründung (Anlage 2) veröffentlicht.
Im Hinblick auf die Beschreibung der
Inhalte des städtebaulichen Entwurfes wird auf den in der Anlage 2 beigefügten
Kurzbegründung verwiesen.
Neben der Veröffentlichung des
Planmaterials zum städtebaulichen Entwurf werden alle bis zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Gemeinde Pampow vorhandenen Materialien zum
Thema: Umweltprüfung veröffentlicht.
Die frühzeitige Behörden- und
Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur
Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Behörden und Träger öffentlicher
Belange werden über die Planungsabsichten und –inhalte in Kenntnis gesetzt und
gebeten, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Weiteres Verfahren:
Nach dieser Beschlussfassung über
den städtebaulichen Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren mit
Umweltprüfung und Erarbeitung eines förmlichen Entwurfes zum Bebauungsplan mit
der entsprechenden Planoffenlegung und der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.
Die im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden Anregungen
und Stellungnahmen zum städtebaulichen Entwurf werden gesichtet und auf
ihre für den Bebauungsplanentwurf bestehende Beachtlichkeit hin geprüft. Das
Ergebnis der Sichtung wird der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Eine förmliche Abwägung zum städtebaulichen Entwurf erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow billigt den vorgelegten
Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow für
das Gebiet „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ in der Fassung April 2020
einschließlich der Kurzbegründung.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
3.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
4. Die
Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2
BauGB abzustimmen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger
Anlage 1: städtebaulicher Entwurf
Anlage 2: Kurzbegründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 15
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -