Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Nachdem die Gemeindevertretung am 04.12.2019 den Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ gefasst hat, liegt nunmehr der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Beschlussfassung vor.

 

städtebaulicher Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung, der Veranschaulichung der Planungslösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen, die die Entwicklung des gegenwärtig unbebauten Gebietes zu einem Wohngebiet mit sich bringt. 

Der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung als Diskussionsgrundlage bietet die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung gemeinsam mit der Öffentlichkeit.

Der städtebauliche Entwurf entspricht im planungsrechtlichen Sinne einem Vorentwurf, der an keine rechtlichen Gestaltungs- bzw. Darstellungskriterien gebunden ist.

Zur Verdeutlichung der Planungsabsichten der Gemeinde Pampow werden neben dem städtebaulichen Entwurf eine Kurzbegründung (Anlage 2) veröffentlicht.

Im Hinblick auf die Beschreibung der Inhalte des städtebaulichen Entwurfes wird auf den in der Anlage 2 beigefügten Kurzbegründung verwiesen. 

Neben der Veröffentlichung des Planmaterials zum städtebaulichen Entwurf werden alle bis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Gemeinde Pampow vorhandenen Materialien zum Thema: Umweltprüfung veröffentlicht.

Die frühzeitige Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.  Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Planungsabsichten und –inhalte in Kenntnis gesetzt und gebeten, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. 

Weiteres Verfahren:

Nach dieser Beschlussfassung über den städtebaulichen Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) schließt sich das förmliche Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung und Erarbeitung eines förmlichen Entwurfes zum Bebauungsplan mit der entsprechenden Planoffenlegung und der Abwägung bis hin zur Plansatzung an.

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingehenden Anregungen und Stellungnahmen zum städtebaulichen Entwurf werden gesichtet und auf ihre für den Bebauungsplanentwurf bestehende Beachtlichkeit hin geprüft. Das Ergebnis der Sichtung wird der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine förmliche Abwägung zum städtebaulichen Entwurf erfolgt nicht.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow billigt den vorgelegten Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pampow für das Gebiet „Am Immenhorst, 3. Bauabschnitt“ in der Fassung April 2020 einschließlich der Kurzbegründung.

 

2.     Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

3.     Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

4.     Die Planungsabsichten der Gemeinde sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger 

 

Anlage 1: städtebaulicher Entwurf

Anlage 2: Kurzbegründung

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    13

Davon stimmberechtigt:                                                           13

Ja-Stimmen:                                                                12

Nein-Stimmen:                                                               1

Stimmenenthaltungen:                                                    -

Ungültige Stimmen:                                                       -