Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Walmühlen wurde durch die Mitgliederversammlung am 31.01.2020 die Funktion des Ortswehrführers neu gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach § 12 Abs. 1 werden der Ortswehrführer und sein Stellvertreter nach §129 Landesbeamtengesetz M-V zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Wahl des

 

Kameraden Norbert Rieß                      zum Ortswehrführer der FFw Walsmühlen.

 

Die Bürgermeisterin beruft den Kameraden Norbert Rieß als Ortswehrführer der FFw Walsmühlen mit Wirkung vom 24.03.2020 für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel sind im Haushalt eingeplant.

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               11

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -