Sitzung: 26.05.2020 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/DÜM/486
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer zahlt seit dem 01.01.2006 für jedes
neugeborene Kind, dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer
haben, eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Form eines Schecks i.H.v.
500,00 €.
Die Kindesmutter muss zum Zeitpunkt der Geburt sowie
mindestens 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Geburt durchgehend ihren
Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben. Somit soll gewährleistet werden,
dass die Förderung der Gemeinde nicht ausgenutzt wird.
Das Ziel ist es, Familien mit Kindern zu unterstützen
und die Verbundenheit dieser Eltern/Familien mit der Gemeinde Dümmer zu fördern
sowie ihren Wunsch zu stärken, dauerhaft ihren Wohnsitz in Dümmer sowie deren
Ortsteilen zu behalten und damit gleichzeitig die Wirtschaftskraft der Gemeinde
zu erhöhen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der
Gemeinde, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Die Leistung
erlischt, wenn die Mutter dem Vater das Kind zum Aufziehen überlässt oder es
zur Adoption freigibt. In diesem Fall geht die Leistung auf den neuen
Erziehungsberechtigten über, sofern dieser die Bedingungen erfüllt.
Voraussetzung zur Zahlung ist die Antragstellung durch
die Leistungsempfänger. Eine Bringpflicht seitens der Gemeinde wird
ausgeschlossen.
Da es sich um eine kommunale Maßnahme von besonderem
Rang handelt, wird das Amt verpflichtet, die Gemeindevertretung
(Bürgermeister/In) zeitnah über jede Geburt zu informieren.
Sollten die Eltern die Antragstellung versäumen (gleich
aus welchem Grund), sollen sie über das Begrüßungsgeld und das Erfordernis der
Antragstellung informiert werden.
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung des
Begrüßungsgeldes ab Beschlussfassung per Banküberweisung.
Das Amt tätigt die Banküberweisung nur auf
Einzelfreigabe durch die Bürgermeisterin.
Die Ankündigung der Leistung/Überweisung wird mit einem
Mutter-Kind-Treffen, welches die Gemeinde quartalsweise veranstalten wird,
inklusive einem symbolischen Auszahlungsversprechen, einem Blumenstrauß und
unter Angabe der jeweiligen Bankverbindung des Leistungsempfängers überbracht.
Die Leistungsfreigabe erfolgt je nach Anzahl der
Geburten, jedoch mindestens einmal im Jahr.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und
Rechtslage ab Beschlussfassung die neu festgelegte Voraussetzung für die
Auszahlung der einmaligen Beihilfe zur Erstausstattung anzuwenden.
- Ausnahmen regelt der Hauptausschuss Dümmer.
Finanzielle Auswirkungen
Es sind unter dem Produktkonto
02.111.5599 für das Haushaltsjahr 2020 8.000,00 € für die Beihilfe zur
Erstausstattung eingeplant
Bemerkungen
Aufgrund
des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon
stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-