Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Dümmer zahlt seit dem 01.01.2006 für jedes neugeborene Kind, dessen Eltern ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben, eine einmalige Beihilfe zur Erstausstattung in Form eines Schecks i.H.v. 500,00 €.

Die Kindesmutter muss zum Zeitpunkt der Geburt sowie mindestens 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Geburt durchgehend ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dümmer haben. Somit soll gewährleistet werden, dass die Förderung der Gemeinde nicht ausgenutzt wird.

Das Ziel ist es, Familien mit Kindern zu unterstützen und die Verbundenheit dieser Eltern/Familien mit der Gemeinde Dümmer zu fördern sowie ihren Wunsch zu stärken, dauerhaft ihren Wohnsitz in Dümmer sowie deren Ortsteilen zu behalten und damit gleichzeitig die Wirtschaftskraft der Gemeinde zu erhöhen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht. Die Leistung erlischt, wenn die Mutter dem Vater das Kind zum Aufziehen überlässt oder es zur Adoption freigibt. In diesem Fall geht die Leistung auf den neuen Erziehungsberechtigten über, sofern dieser die Bedingungen erfüllt.

Voraussetzung zur Zahlung ist die Antragstellung durch die Leistungsempfänger. Eine Bringpflicht seitens der Gemeinde wird ausgeschlossen.

Da es sich um eine kommunale Maßnahme von besonderem Rang handelt, wird das Amt verpflichtet, die Gemeindevertretung (Bürgermeister/In) zeitnah über jede Geburt zu informieren.

Sollten die Eltern die Antragstellung versäumen (gleich aus welchem Grund), sollen sie über das Begrüßungsgeld und das Erfordernis der Antragstellung informiert werden.

 

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung des Begrüßungsgeldes ab Beschlussfassung per Banküberweisung.

Das Amt tätigt die Banküberweisung nur auf Einzelfreigabe durch die Bürgermeisterin.

Die Ankündigung der Leistung/Überweisung wird mit einem Mutter-Kind-Treffen, welches die Gemeinde quartalsweise veranstalten wird, inklusive einem symbolischen Auszahlungsversprechen, einem Blumenstrauß und unter Angabe der jeweiligen Bankverbindung des Leistungsempfängers überbracht.

Die Leistungsfreigabe erfolgt je nach Anzahl der Geburten, jedoch mindestens einmal im Jahr.

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage ab Beschlussfassung die neu festgelegte Voraussetzung für die Auszahlung der einmaligen Beihilfe zur Erstausstattung anzuwenden.
  2. Ausnahmen regelt der Hauptausschuss Dümmer.

Finanzielle Auswirkungen

 

Es sind unter dem Produktkonto 02.111.5599 für das Haushaltsjahr 2020 8.000,00 € für die Beihilfe zur Erstausstattung eingeplant

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        11

Davon stimmberechtigt:                                               11

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -