Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Zum Ende des vergangenen Jahres haben sich in der Gemeinde Stralendorf einige schwerwiegende Änderungen in Bezug auf zwei wichtige gemeindeeigene Immobilien, den ehemaligen Landgasthof „Am Amt“ und den Sportkomplex, ergeben.

 

Während es erste Zusagen für Fördermöglichkeiten für die Sanierung des ehemaligen Landgasthofes gibt, um dort ein Gemeindezentrum zu errichten, wächst der Druck auf die Gemeinde, weitere Flächen für die Erweiterungsbauten des Gymnasialen Schulzentrums zur Verfügung zu stellen.

 

Anlagen

-       Entwürfe "Antrag auf Förderung der Sanierung der "Alten Schule"

-       Stralendorf" und "Vereinbarung zwischen Amt und Gemeinde ..."

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf beabsichtigt, mit Fördermitteln den ehemaligen Landgasthof zu sanieren und zu einem Gemeindezentrum umzubauen.

Damit würden große Teile der gegenwärtig genutzten Immobilie "Sportkomplex" nicht mehr in der jetzigen Form genutzt werden.

 

Unter der Bedingung, dass vom Amt Stralendorf dem Sportverein SV Stralendorf e.V. adäquate Räume für den Vereins-, Trainings- und Punktspielbetrieb der Fußballabteilung errichtet werden, erwägt die Gemeinde die gegenwärtigen Flächen und Gebäude des "Sportkomplexes" an das Amt Stralendorf zu übertragen.

 

Bürgermeister und Hauptausschuss werden autorisiert, diesbezüglich Gespräche mit dem Amt aufzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   11

Davon stimmberechtigt:                                               11

Ja-Stimmen:                                                                10

Nein-Stimmen:                                                               1

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0