Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Der B – Plan Nr. 1.enthält im Textteil B unter Punkt  2 folgende Festsetzung :

”Die Mindestgröße der Baugrundstücke für Einzelhäuser darf  600 m² nicht

unterschreiten.

Seitens der Firma Design Bau AG (Anlage ) liegt ein Antrag vor das Flurstück 66/61 mit  2 Einzelhäusern zu bebauen mit Grundstücksflächen von 506 m² bzw.  421 m² .

Eine Befreiung von den Festsetzungen des B – Planes , wie im Antrag formuliert ist nicht möglich.

Die Gemeinde hat ein Interesse daran die Bautätigkeit im B – Plan  - Gebiet abzuschließen und stellt die Änderung dahingehend zur Diskussion den o.g. Passus aus der Satzung zu streichen unter Beibehaltung aller übrigen Festsetzungen.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                   In Anerkenntnis der in der Sach – und Rechtslage gegebenen Begründung wird

Der Satz :

“Die Mindestgröße der Baugrundstücke für Einzelhäuser darf  600 m² nicht unterschreiten” ersatzlos gestrichen.

Alle anderen Festsetzungen behalten ihre Gültigkeit.

Auf einen Umweltbericht wird verzichtet.

 

2.                   Die Betroffenenbeteiligung erfolgt durch Auslegung.

Als Träger öffentlicher Belange wird nur das Landratsamt beteiligt .

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                       11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                       10

Davon stimmberechtigt:                                                  10

Ja-Stimmen:                                                                  10

Nein-Stimmen:                                                               0

Stimmenenthaltungen:                                                    0

Ungültige Stimmen:                                                        0