Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Klein Rogahn ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Angemessenheit aller Steuersätze regelmäßig zu überprüfen und den veränderten Bedingungen anzupassen.

 

Nach Beratung im Hauptausschuss und in der Gemeindevertretung zur Anpassung der Steuersätze, ist von Seiten der Amtsverwaltung auch aus rechtlichen Gründen die bisherige Satzung (14.05.2002) überarbeitet worden. (siehe Anlage)

 

Die Empfehlung zur Anpassung der Steuer:

 

für den 1. Hund je Haushalt von 25,00 EUR auf 50,00 EUR,

 

für den 2. Hund und jeden weiteren Hund je Haushalt von 75.00 EUR auf 100,00 EUR

 

für den 1. und jeden weiteren sogenannten gefährlichen

Hund je Haushalt von 100,00/ 150,00 EUR auf 500,00 EUR.

 

Die Satzung enthält vielfältige Möglichkeiten der Steuererleichterung und Steuerfreiheit für besondere Fälle und für Härtefälle.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen 2020 noch nicht zu beziffern. Ab 2021 Mehreinnahmen von ca. 4500,00 EUR.

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        10

Davon stimmberechtigt:                                               10

Ja-Stimmen:                                                    10

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -