Sitzung: 19.03.2020 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/ROG/377
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Klein Rogahn ist berechtigt und
verpflichtet, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Angemessenheit
aller Steuersätze regelmäßig zu überprüfen und den veränderten Bedingungen
anzupassen.
Nach Beratung im Hauptausschuss und in der
Gemeindevertretung zur Anpassung der Steuersätze, ist von Seiten der
Amtsverwaltung auch aus rechtlichen Gründen die bisherige Satzung (14.05.2002)
überarbeitet worden. (siehe Anlage)
Die Empfehlung zur Anpassung der Steuer:
für den 1. Hund je Haushalt von 25,00 EUR auf 50,00 EUR,
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund je Haushalt von
75.00 EUR auf 100,00 EUR
für den 1. und jeden
weiteren sogenannten gefährlichen
Hund je Haushalt von
100,00/ 150,00 EUR auf 500,00 EUR.
Die Satzung enthält vielfältige Möglichkeiten der
Steuererleichterung und Steuerfreiheit für besondere Fälle und für Härtefälle.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt die
beiliegende Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehreinnahmen 2020 noch nicht zu beziffern. Ab 2021
Mehreinnahmen von ca. 4500,00 EUR.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-