Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Warsow beschäftigt sich schon seit ca. Mitte des Jahres 2018 mit dem Projekt zum Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle und der Suche eines entsprechenden passenden Grundstücks. Für die Umsetzung des Vorhabens wurde das ursprüngliche Feuerwehrgrundstück Schulweg 4 sowie zwei weitere Grundstücke im Bereich „Zum Perdaukel“ sowie an der Kothendorfer Straße (gegenüber der KITA) betrachtet.

 

Nach Abstimmung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim – Untere Bauaufsichtsbehörde - wurde das Grundstück an der Kothendorfer Straße als Vorzugsobjekt/-grundstück für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes präferiert.

 

Daraufhin wurde am 11.04.2019 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes auf dem Grundstück an der Kothendorfer Straße beim Landkreis Ludwigslust-Parchim eingereicht.

Mit Schreiben vom 28.06.2019 wurde durch den Landkreis Ludwigslust ein entsprechender positiver Bauvorbescheid erteilt.

 

Die Gemeinde beabsichtigt nunmehr den Standort an der Kothendorfer Straße für die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes aufzugeben und möchte das Neubauvorhaben am alten Feuerwehrstandort auf dem Grundstück Schulstraße 4 realisieren.

 

Die Gemeinde möge sich nunmehr zum Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle positionieren und eine Entscheidung treffen.

 

Für die Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Kostenberechnung als Grundlage für die Einwerbung von Fördermitteln ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Im Haushalt 2020 wurden dafür bisher keine Mittel eingestellt.

Gem. § 50 Kommunalverfassung handelt es sich bei den zu Planungsleistungen um eine außerplanmäßige Auszahlung und die Voraussetzungen werden hierfür als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Bau einer neuen Fahrzeughalle am alten Feuerwehrstandort auf dem Grundstück Schulweg 4 in Warsow als erster Schritt für eine zwingende Ertüchtigung und Vitalisierung der Feuerwehrinfrastruktur

2.     Es ist eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Errichtung einer Fahrzeughalle als Grundlage für die Beantragung von Förderungsmitteln zu erstellen. Für die Erbringung dieser Planungsleistungen sind von mindestens 3 Planungsbüros ein Honorarangebot einzuholen. Dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.

3.     Die Bürgermeisterin wird von der Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang ermächtigt, entsprechende notwendige Planungsaufträge bis zur Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung – in einer Gesamthöhe von 10.000 EUR netto zu erteilen.

4.     Die Planungsarbeiten sind unter Einhaltung der DGUV auszuführen

5.     Der außerplanmäßigen Auszahlung für Planungsleistungen in Höhe von 10.000 EUR netto wird zugstimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kein Haushaltsansatz in 2020

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             0

Stimmenenthaltungen:                                                  0

Ungültige Stimmen:                                                     0