Sitzung: 18.05.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/WAR/470
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow
beschäftigt sich schon seit ca. Mitte des Jahres 2018 mit dem Projekt zum
Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle und der Suche eines
entsprechenden passenden Grundstücks. Für die Umsetzung des Vorhabens wurde das
ursprüngliche Feuerwehrgrundstück Schulweg 4 sowie zwei weitere Grundstücke im
Bereich „Zum Perdaukel“ sowie an der Kothendorfer Straße (gegenüber der KITA)
betrachtet.
Nach Abstimmung mit dem
Landkreis Ludwigslust-Parchim – Untere Bauaufsichtsbehörde - wurde das
Grundstück an der Kothendorfer Straße als Vorzugsobjekt/-grundstück für den
Neubau eines Feuerwehrgebäudes präferiert.
Daraufhin wurde am
11.04.2019 ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines neuen
Feuerwehrgebäudes auf dem Grundstück an der Kothendorfer Straße beim Landkreis
Ludwigslust-Parchim eingereicht.
Mit Schreiben vom 28.06.2019
wurde durch den Landkreis Ludwigslust ein entsprechender positiver
Bauvorbescheid erteilt.
Die Gemeinde beabsichtigt
nunmehr den Standort an der Kothendorfer Straße für die Errichtung eines
Feuerwehrgebäudes aufzugeben und möchte das Neubauvorhaben am alten
Feuerwehrstandort auf dem Grundstück Schulstraße 4 realisieren.
Die Gemeinde möge sich
nunmehr zum Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle positionieren und
eine Entscheidung treffen.
Für die Erarbeitung einer
Entwurfsplanung mit Kostenberechnung als Grundlage für die Einwerbung von
Fördermitteln ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Im Haushalt 2020 wurden
dafür bisher keine Mittel eingestellt.
Gem. § 50 Kommunalverfassung
handelt es sich bei den zu Planungsleistungen um eine außerplanmäßige
Auszahlung und die Voraussetzungen werden hierfür als gegeben angenommen.
Beschlussvorschlag:
1.
Bau
einer neuen Fahrzeughalle am alten Feuerwehrstandort auf dem Grundstück
Schulweg 4 in Warsow als erster Schritt für eine zwingende Ertüchtigung und
Vitalisierung der Feuerwehrinfrastruktur
2.
Es
ist eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung für die Errichtung einer
Fahrzeughalle als Grundlage für die Beantragung von Förderungsmitteln zu
erstellen. Für die Erbringung dieser Planungsleistungen sind von mindestens 3
Planungsbüros ein Honorarangebot einzuholen. Dem wirtschaftlich annehmbarsten
Angebot ist der Zuschlag zu erteilen.
3. Die Bürgermeisterin
wird von der Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang ermächtigt,
entsprechende notwendige Planungsaufträge bis zur Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung
– in einer Gesamthöhe von 10.000 EUR netto zu erteilen.
4.
Die
Planungsarbeiten sind unter Einhaltung der DGUV auszuführen
5. Der außerplanmäßigen
Auszahlung für Planungsleistungen in Höhe von 10.000 EUR netto wird zugstimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kein Haushaltsansatz in 2020
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0