Sitzung: 18.05.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/WAR/466
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow hat für den Ortsteil in Kothendorf den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 5 gefasst. Auf der Grundlage erster Anträge fanden
Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung statt. Für die
Planung kann die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung hergestellt werden. Dies ist auch bereits Gegenstand des
Aufstellungsbeschlusses und des Sachverhalts zum Aufstellungsbeschluss.
Es ist das Ziel, im Bereich
des Plangebietes die rückwärtige Bebauung zu realisieren.
Die ergänzende Wohnbebauung
und Nutzung ist vorgesehen. Es war zunächst eine gesamtheitliche städtebauliche
Betrachtung für die rückwärtige Baureihe vorgesehen. Aufgrund dessen, dass sich
Änderungen in den Antragstellungen ergeben haben, wurde die Aufstellung des
Bebauungsplanes für 2 hintere Grundstücksteile geprüft. Auch hier kann das
Einvernehmen hergestellt werden.
Die Gemeinde hat mit dem
Vorentwurf die Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.09.2019 bis zum 14.10.2019
beteiligt. Die ortsübliche Bekanntmachung ist am 28.08.2019 erfolgt. Die
Gemeinde hat die Behörden und Träger am Aufstellungsverfahren durch Anschreiben
vom 17.09.2019 beteiligt. Die Ausnutzungskennziffern wurden unter
Berücksichtigung des Bestandes baulicher Anlagen und der städtebaulichen
Umgebung festgesetzt. Auf ortsbildprägende und gestalterische Festsetzungen
wurde verzichtet, weil dies nicht als erforderlich angesehen wird.
Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens wurden die Belange mit den Behörden und TÖB abgestimmt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. Die gesicherte
Erschließung sowie die Ver- und Entsorgung sind Bestandteil des
Beteiligungsverfahrens gewesen. Auf die Durchführung der Prüfung der
Umweltbelange kann verzichtet werden, weil das Verfahren nach § 13b BauGB
durchgeführt wird. Bereits im Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf hat die
Gemeinde dies abgestimmt.
Im Zusammenhang mit dem
Beteiligungsverfahren sind insbesondere folgende Belange beachtlich. Der
Nachweis der gesicherten Löschwasserbereitstellung in der Gemeinde für den
Ortsteil Kothendorf ist darzustellen. Hinsichtlich der Abstandsflächen liegen
die Anforderungen bei dem privaten Grundstückseigentümer, dies auch im
Beteiligungsverfahrens entsprechend nachzuweisen. Die verkehrliche Anbindung
erfolgt über die K61. Im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich ist die Gemeinde
nochmals aufgefordert worden, sich mit dem Geltungsbereich und der Bemessung
auf die hinteren Grundstücksteile zu beschäftigen. Die Gemeinde hatte im
Vorfeld die Angemessenheit des Geltungsbereiches überprüft. Sie war an einer
gesamtheitlichen städtebaulichen Lösung interessiert. Unter Berücksichtigung
der konkreten Eigentümerinteressen hat die Gemeinde den gesamtheitlichen
Plangeltungsbereich zurückgestellt und berücksichtigt lediglich die betroffenen
Grundstücke gemäß Beschluss und Beteiligungsverfahren mit dem Vorentwurf.
Während des
Beteiligungsverfahrens gingen Stellungnahmen der Behörden und TÖB und der
Nachbargemeinden ein. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die während des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen wurden gewertet und überprüft. Es ergeben sich zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Teilweise zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen bzw. nicht zu berücksichtigende
Anregungen und Stellungnahmen ergeben sich nicht. Die Planunterlagen werden
gemäß Abwägungsergebnis angepasst bzw. ergänzt. Es ergeben sich Belange, die
lediglich zur Kenntnis genommen werden und nicht abwägungsrelevant sind.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat
die Gemeinde Warsow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Während der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine
Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
-
zu
berücksichtigende Stellungnahmen.
Es ergeben sich keine teilweise zu
berücksichtigenden oder nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das
Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Warsow zu eigen. Dies
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt,
diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger
Anlage
Abwägungstabelle
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0