Sitzung: 18.05.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/WAR/468
Sach- und Rechtslage:
Die
Gemeindevertretung Warsow hat am 08.04.2010 die Satzung über die Erhebung von
Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Warsow beschlossen. Nach Maßgabe dieser Satzung werden Benutzungsgebühren für
die Inanspruchnahme von Leistungen der zu unterhaltenen Freiwilligen Feuerwehr
erhoben.
Bei der
Kalkulation der Feuerwehrgebühren gibt es neben der Ermittlung der
Gebührentarife auch weitere Faktoren, wie die Abrechnungstaktung zu beachten,
damit der Gebührenbescheid auch vor Gericht bestand hat.
Bei der
Kalkulation wird im Wesentlichen zwischen den Kostenersatz für die
Einsatzkräfte und den Fahrzeugkosten unterschieden. Die Overheadkosten für
Verwaltung und andere Gemeinkosten (u.a. feuerwehrspezifische Kosten), werden
anhand von wirklichkeitsnahen Verteilerschlüsseln sowohl auf die
Personalkosten, als auch auf die Fahrzeugkosten umgelegt. Das bedeutet, dass weitere Kostenpositionen, wie in der noch
gültigen Satzung angeführt, entfallen, da die Kosten u.a. für die Unterhaltung
und Beschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung (feuerwehrtechnische
Geräte) mit in der Kalkulation eingebunden sind und somit nicht gesondert
aufgeführt werden. Die Kosten für Verbrauchsmaterialien werden nach der
Verbrauchsmenge und dem jeweiligen Tageskaufpreis bemessen.
Die Berechnung für die
FF-Kostensatzung bezieht sich auf die laufenden Ausgaben (tatsächlich
angefallenen Ausgaben und Einsatzstunden) für einen bestimmten
Berechnungszeitraum. Das Brandschutzgesetz M-V (BrSchG M-V) sieht dabei als
Berechnungsgrundlage die Nutzungszeit im gewerblichen Bereich vor. Die s.g.
Handwerkerlösung geht von ca. 2.000 Jahresstunden (50 Wochen zu je 40 Stunden)
aus.
Die vorliegende Feuerwehrkostensatzung wurde
in Abstimmung mit dem Fachdienst II Finanzen erarbeitet bzw. berechnet. Gegen
den vorliegenden Satzungsentwurf bestehen von Seiten der Kommunalaufsicht des
Landkreises Ludwigslust-Parchim, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung,
keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung zur Regelung
des Kostensatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Warsow der Gemeinde
Warsow. Die Satzung tritt am
Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Warsow vom
08.04.2010 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen entsprechend der Festlegungen der Satzung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0