Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Warsow hat am 08.04.2010 die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Warsow beschlossen. Nach Maßgabe dieser Satzung werden Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der zu unterhaltenen Freiwilligen Feuerwehr erhoben.

 

Bei der Kalkulation der Feuerwehrgebühren gibt es neben der Ermittlung der Gebührentarife auch weitere Faktoren, wie die Abrechnungstaktung zu beachten, damit der Gebührenbescheid auch vor Gericht bestand hat.

 

Bei der Kalkulation wird im Wesentlichen zwischen den Kostenersatz für die Einsatzkräfte und den Fahrzeugkosten unterschieden. Die Overheadkosten für Verwaltung und andere Gemeinkosten (u.a. feuerwehrspezifische Kosten), werden anhand von wirklichkeitsnahen Verteilerschlüsseln sowohl auf die Personalkosten, als auch auf die Fahrzeugkosten umgelegt. Das bedeutet, dass weitere Kostenpositionen, wie in der noch gültigen Satzung angeführt, entfallen, da die Kosten u.a. für die Unterhaltung und Beschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung (feuerwehrtechnische Geräte) mit in der Kalkulation eingebunden sind und somit nicht gesondert aufgeführt werden. Die Kosten für Verbrauchsmaterialien werden nach der Verbrauchsmenge und dem jeweiligen Tageskaufpreis bemessen.

 

Die Berechnung für die FF-Kostensatzung bezieht sich auf die laufenden Ausgaben (tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einsatzstunden) für einen bestimmten Berechnungszeitraum. Das Brandschutzgesetz M-V (BrSchG M-V) sieht dabei als Berechnungsgrundlage die Nutzungszeit im gewerblichen Bereich vor. Die s.g. Handwerkerlösung geht von ca. 2.000 Jahresstunden (50 Wochen zu je 40 Stunden) aus.

 

Die vorliegende Feuerwehrkostensatzung wurde in Abstimmung mit dem Fachdienst II Finanzen erarbeitet bzw. berechnet. Gegen den vorliegenden Satzungsentwurf bestehen von Seiten der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim, vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung, keine Bedenken.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung zur Regelung des Kostensatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Warsow der Gemeinde Warsow. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Warsow vom 08.04.2010 außer Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen entsprechend der Festlegungen der Satzung.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             0

Stimmenenthaltungen:                                                  0

Ungültige Stimmen:                                                     0