Sitzung: 18.05.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/WAR/469
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow hat die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und TÖB sowie Nachbargemeinden und deren Information durchgeführt. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 10.09.2019 bis
zum 14.10.2019 statt.
Die Behörden und sonstigen
TÖB sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 17.09.2019 beteiligt
bzw. informiert. Die Gemeinde hat die eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen gewertet und gesichtet. Die Ergebnisse der Abwägung werden in
den Entwurfsunterlagen beachtet.
Die Gemeinde hat das
Vorentwurfsverfahren gewählt, um die Anforderungen des Verfahrens nach § 13b
BauGB abzustimmen. Die Zustimmung hier wurde durch den Landkreis
Ludwigslust-Parchim zuteil. Die Weiterführung des Verfahrens nach § 13b BauGB
wurde in den Unterlagen zum Vorentwurf dargelegt und mit den Stellungnahmen zum
Vorentwurf bestätigt. Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Warsow wird nach den
Bestimmungen des § 13b BauGB aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Daher
wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht
nach § 2a BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB
abgesehen; ebenso wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; sowie von der
zusammenfassenden Erklärung; § 4c ist nicht anzuwenden. Es gelten die Vorschriften
des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Nachweis zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 5 gemäß § 13b
BauGB ist der Begründung zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 5 der Gemeinde Warsow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem
Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige
Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen ins Internet einzustellen.
- Der Bebauungsplan Nr. 5 der
Gemeinde Warsow wird nach den Bestimmungen des § 13b BauGB aufgestellt; §
13a BauGB gilt entsprechend. Die Weiterführung des Verfahrens nach § 13b
BauGB wurde in den Unterlagen zum Vorentwurf dargelegt und mit den
Stellungnahmen zum Vorentwurf bestätigt. Somit wird von der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen; ebenso wird von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung; §
4c ist nicht anzuwenden. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten
Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Hierauf ist in der ortsüblichen
Bekanntmachung hinzuweisen.
- Der Plangeltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Warsow befindet sich im Ortsteil
Kothendorf, östlich der Dorfstraße und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch eine
Heckenpflanzung und den Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen,
- im Osten durch eine
Heckenpflanzung und den Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen,
- im Westen durch die
Kreisstraße LUP61,
- im Süden durch
vorhandene Wohnbebauung mit anschließenden Grundstücksgärten.
4.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
am Planverfahren zu beteiligen.
5.
Die
Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
6.
Die
öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage ist gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im Verfahren gemäß § 13b
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt wird.
- In der
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde
Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger-
Anlagen:
Entwurfsunterlagen
zum Bebauungsplanes Nr. 5, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text
(Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0