Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und TÖB sowie Nachbargemeinden und deren Information durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 10.09.2019 bis zum 14.10.2019 statt.

Die Behörden und sonstigen TÖB sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 17.09.2019 beteiligt bzw. informiert. Die Gemeinde hat die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gewertet und gesichtet. Die Ergebnisse der Abwägung werden in den Entwurfsunterlagen beachtet.

Die Gemeinde hat das Vorentwurfsverfahren gewählt, um die Anforderungen des Verfahrens nach § 13b BauGB abzustimmen. Die Zustimmung hier wurde durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zuteil. Die Weiterführung des Verfahrens nach § 13b BauGB wurde in den Unterlagen zum Vorentwurf dargelegt und mit den Stellungnahmen zum Vorentwurf bestätigt. Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Warsow wird nach den Bestimmungen des § 13b BauGB aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Daher wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen; ebenso wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung; § 4c ist nicht anzuwenden. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Der Nachweis zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 5 gemäß § 13b BauGB ist der Begründung zu entnehmen. 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Warsow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Warsow wird nach den Bestimmungen des § 13b BauGB aufgestellt; § 13a BauGB gilt entsprechend. Die Weiterführung des Verfahrens nach § 13b BauGB wurde in den Unterlagen zum Vorentwurf dargelegt und mit den Stellungnahmen zum Vorentwurf bestätigt. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen; ebenso wird von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 abgesehen, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind; sowie von der zusammenfassenden Erklärung; § 4c ist nicht anzuwenden. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung hinzuweisen.

 

  1. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Warsow befindet sich im Ortsteil Kothendorf, östlich der Dorfstraße und wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen,            

-       im Osten durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu landwirtschaftlichen Flächen,    

-       im Westen durch die Kreisstraße LUP61,

-       im Süden durch vorhandene Wohnbebauung mit anschließenden Grundstücksgärten. 

           

4.     Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

5.     Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.   

6.     Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Warsow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt der Vorhabenträger-

 

 

Anlagen:

Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplanes Nr. 5, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             0

Stimmenenthaltungen:                                                  0

Ungültige Stimmen:                                                     0