Sitzung: 19.03.2020 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/ROG/375
Sach- und Rechtslage:
Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die
Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen die
Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung
auf den Bürgermeister übertragen wurde.
Frau Karin Pries 220,00
€
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn
beschließt die Annahme der Spende
i. H. v.220,00 €, für die 675-Jahrfeier, entsprechend
der Sach- und Rechtslage.
Finanzielle Auswirkungen
Der Betrag wird auf dem
Produktkonto 04.281.4629 vereinnahmt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon
stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen:
-