Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

In der Gemeinde Stralendorf wird derzeit ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt.

Im Flurneuordnungsverfahren ist es üblich und sinnvoll, die Grenzen der neuen Flurstücke – und somit auch der neuen Flur-, Gemarkungs- und Gemeindegrenzen – so zu ziehen, dass die Grenzen örtlich erkennbar sind. Das heißt, es wird sich, wenn möglich, an der vorhandenen Topografie orientiert.

 

Dies hat verschiedene Gründe. Erstens ist es in der Regel so, dass die örtlich genutzten, im Laufe der Zeit gewachsenen topografischen Grenzen von den Grenznachbarn akzeptiert und anerkannt worden sind. Zum anderen soll die örtliche Nutzung in der Zukunft auch den Grenzen des Liegenschaftskatasters entsprechen. Das schafft Klarheit und vereinfacht die Verpachtung ohne komplizierte Pflugtausche und Ähnliches. Werden topografisch bedingte Änderungen an einer Gemeindegrenze vorgenommen, bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretungen.

 

Im Verfahren Stralendorf sind es mehrere Teilabschnitte der Verfahrensgrenze. In 2 Fällen betrifft es angrenzend die Gemeinde Klein Rogahn

 

Zur besseren Übersicht sind 3 Karten und eine Übersichtskarte als Anlage beigefügt.

 

Blatt 7 (Gemeinde Klein Rogahn):

 

Verlegung der Gemeindegrenze vom freien Acker in die Mitte des benachbarten Hecken-/Brachlandstreifens. Hierdurch würde eine Fläche von ca. 7 ha in die Gemeinde Groß Rogahn wechseln.

Hinweis: Auf dem Blatt sind abweichend zur Darstellung auf den übrigen Blättern alter und neuer Grenzverlauf in Rot dargestellt.

 

Blatt 8 und 9 (Gemeinde Klein Rogahn):

Die Gemeindegrenze wird in die Mitte des örtlich vorhandenen Grenzgrabens verlegt.

.

 

Hinweise:

 

•             Die beabsichtigte neue Gemeindegrenze ist in den Karten als rote Linie

              eingetragen.

•             In den nicht dargestellten Bereichen bleibt die Gemeindegrenze unverändert.

•             Im Neuen Bestand wurden noch keine Flurstücke gebildet.

•             Die Umsetzung der Änderung erfolgt mit der Ausführung des  

               Flurneuordnungsplans.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage die Gemeindegrenzänderung im Flurneuordnungsverfahren Stralendorf

 

Finanzielle Auswirkungen:

unbekannt

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    10

Davon stimmberechtigt:                                                           10

Ja-Stimmen:                                                                10

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -