Sitzung: 19.03.2020 Gemeindevertretung Klein Rogahn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/ROG/376
Sach-
und Rechtslage:
In der Gemeinde Stralendorf
wird derzeit ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt.
Im Flurneuordnungsverfahren
ist es üblich und sinnvoll, die Grenzen der neuen Flurstücke – und somit auch
der neuen Flur-, Gemarkungs- und Gemeindegrenzen – so zu ziehen, dass die
Grenzen örtlich erkennbar sind. Das heißt, es wird sich, wenn möglich, an der
vorhandenen Topografie orientiert.
Dies hat verschiedene
Gründe. Erstens ist es in der Regel so, dass die örtlich genutzten, im Laufe
der Zeit gewachsenen topografischen Grenzen von den Grenznachbarn akzeptiert
und anerkannt worden sind. Zum anderen soll die örtliche Nutzung in der Zukunft
auch den Grenzen des Liegenschaftskatasters entsprechen. Das schafft Klarheit
und vereinfacht die Verpachtung ohne komplizierte Pflugtausche und Ähnliches.
Werden topografisch bedingte Änderungen an einer Gemeindegrenze vorgenommen,
bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretungen.
Im Verfahren Stralendorf
sind es mehrere Teilabschnitte der Verfahrensgrenze. In 2 Fällen betrifft es
angrenzend die Gemeinde Klein Rogahn
Zur besseren Übersicht sind
3 Karten und eine Übersichtskarte als Anlage beigefügt.
Blatt 7 (Gemeinde Klein Rogahn):
Verlegung der Gemeindegrenze vom freien Acker in die
Mitte des benachbarten Hecken-/Brachlandstreifens. Hierdurch würde eine Fläche
von ca. 7 ha in die Gemeinde Groß Rogahn wechseln.
Hinweis: Auf dem Blatt sind abweichend zur Darstellung
auf den übrigen Blättern alter und neuer Grenzverlauf in Rot dargestellt.
Blatt 8 und 9 (Gemeinde Klein Rogahn):
Die Gemeindegrenze wird in die Mitte des örtlich
vorhandenen Grenzgrabens verlegt.
.
Hinweise:
•
Die beabsichtigte neue Gemeindegrenze ist in den Karten als rote Linie
eingetragen.
•
In den nicht dargestellten Bereichen bleibt die Gemeindegrenze unverändert.
•
Im Neuen Bestand wurden noch keine Flurstücke gebildet.
•
Die Umsetzung der Änderung erfolgt mit der Ausführung des
Flurneuordnungsplans.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Rogahn beschließt gemäß
der Sach- und Rechtslage die Gemeindegrenzänderung im Flurneuordnungsverfahren
Stralendorf
Finanzielle Auswirkungen:
unbekannt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-