Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow hat auf ihrer heutigen Sitzung am 16.03.2020 die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“ bestätigt und gebilligt.

 

Für die Durchführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“ ist zwischen dem Vorhabenträger, Herrn Uwe Böhme, und der Gemeinde Warsow ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Ziel des Vertrages ist die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde für notwendige planerische Erfordernisse, eventuelle Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen und Ähnliches entstehen, zu regeln und der Gemeinde jegliche Kosten und wirtschaftliche Risiken der Planung, die Voraussetzungen für das Vorhaben sind, von der Hand zu halten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt:

 

  1. den anliegenden städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“ der Gemeinde Warsow zwischen dem Vorhabenträger, Herrn Uwe Böhme, Dorfstraße 27, 19075 Kothendorf und der Gemeinde Warsow,

 

  1. die Bürgermeisterin und den 1. stellvertretenden Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Kosten trägt Vorhabenträger

 

 

Anlagen:

- Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             0

Stimmenenthaltungen:                                                  0

Ungültige Stimmen:                                                     0