Sitzung: 26.05.2020 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/DÜM/481
Sach- und Rechtslage:
Durch das Gesetz über den Brandschutz und die
Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern
(Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz BrSchG M-V) vom 21.12.2015 sind die
Gemeinden gemäß § 2 Abs. 1 Abs. 1 verpflichtet, einen Brandschutzbedarfsplan
(BSBP) aufzustellen.
Nach
entsprechender Ausschreibung und Beschluss des Amtsausschusses des Amtes
Stralendorf vom 18.12.2017 wurde die WW Brandschutz GmbH mit der Erstellung der
BSBP für die Gemeinde Dümmer auf der Grundlage der TIBRO-Informationen
(Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter
Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern
(FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift VV M-V, beauftragt.
Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich
anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik
sowie Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Dümmer und ihren Ortsteilen wider, um
schließlich ggf. die Maßnahmen festzulegen, die erforderlich sind, um die
festzulegenden Schutzziele erreichen zu können. Er soll somit bei notwendiger Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen.
Gerade bei benötigter Technik sollen hier die Synergieeffekte bei
Ersatzbeschaffungen angrenzenden und amtsangehörigen Gemeinden berücksichtigt
werden.
Zu
diesem Zweck wurde ein KFZ-Entwicklungskonzept erstellt. Mitwirkende waren die
Amtsverwaltung, die Amtswehführung, Vertreter der Gemeinden und Vertreter
(Führungskräfte) der Feuerwehren und die WW Brandschutz GmbH.
In
dem Zusammenhang erfolgte auch eine Plausibilitätsprüfung zur
Herstellung der endgültigen Schutzziele für die Gemeinde Dümmer. Schutzziele legen fest, in welcher Zeit
(Hilfsfrist) die Feuerwehr mit wie vielen Einsatzkräften (Mindeststärke) an der
Einsatzstelle eintreffen soll. Der Erreichungsgrad als dritte Größe legt den
prozentualen Anteil fest, bei denen die Hilfsfrist und die Funktionsstärke bei
zeitkritischen Einsätzen mindestens eingehalten werden. Die in den Schutzzielen
dargestellte Technik in den Feuerwehrstandorten wurde in Abstimmung der
amtsangehörigen Gemeinden festgelegt.
Vor der Festlegung der Schutzziele per
Beschluss durch die Gemeindevertretung erfolgte gemäß § 3 BrSchG M-V die
Herstellung des Benehmens (Plausibilitätsprüfung) durch die
Brandschutzdienststelle des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Dieser teilte in seiner Stellungnahme mit,
dass die für das Gemeindegebiet festgelegten Schutzziele, gemäß § 7 Feuerwehrorganisationsverordnung, dem rechtlichen Rahmen
entsprechen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei dem für die Technische
Hilfeleistung angesetztem Schutzziel, das standardisierte Schadensereignis aber
nochmal überprüft werden sollte. Unter Berücksichtigung der vorhandenen
Verkehrswege und der tatsächlich in den vergangenen Jahren stattgefundenen
Schadensereignissen sollte die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von
Verkehrsunfällen nicht vernachlässigt werden.
Ein Exemplar der BSBP wurde
im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung an die Bürgermeisterin und die
Wehrführung übergeben. Bei Bedarf kann der BSBP im Amt Stralendorf, FD I
Ordnungsrecht, eingesehen werden bzw. per PDF-Datei zur Verfügung gestellt
werden. In der Anlage erhalten Sie die vordefinierten Schutzziele für die
vorhandenen Gefahrenarten (Anlage 9 und 10).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende
Brandschutzbedarfsplanung und legt für
ihr Gebiet Schutzziele für die
vorhandenen Gefahrenarten fest, gemäß Anlage 10
der BSBP.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Maßnahmen aus der BSBP sind in den
zukünftigen Haushaltsplänen zu berücksichtigen. Die Höhe der dafür benötigten
Mittel kann noch nicht abschließend bestimmt werden.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-