Sitzung: 17.03.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 12 Ja
Vorlage: 2003/WIT/117
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Für
die Baumaßnahme ”Mühlenweg” in Wittenförden wurden zu Beginn der Maßnahme
500.000,00 DM (255.645,94 €) in den Haushalt eingestellt. Nach Fertigstellung
der Maßnahme belaufen sich die Kosten auf gesamt 262.943,14 €. Die Kosten in
Höhe von 7.297,20 € sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52KV M/V nur
zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung
gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen.
Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.63000.94200. Die Deckung erfolgt
vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.297,20 €.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0