Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Für die Baumaßnahme ”Mühlenweg” in Wittenförden wurden zu Beginn der Maßnahme 500.000,00 DM (255.645,94 €) in den Haushalt eingestellt. Nach Fertigstellung der Maßnahme belaufen sich die Kosten auf gesamt 262.943,14 €. Die Kosten in Höhe von 7.297,20 € sind eine überplanmäßige Ausgabe, die nach § 52KV M/V nur zulässig ist, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar ist und ihre Deckung gewährleistet wird. Die Voraussetzungen hierfür werden als gegeben angenommen. Die Ausgabe erfolgt in der Haushaltsstelle 3.63000.94200. Die Deckung erfolgt vorläufig aus Mitteln der allgemeinen Rücklage.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.297,20 €.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0